Strafprozessrecht: Ermittlungsmaßnahmen I - Vorläufige Festnahme und U-Haft -
Recht™ by Nordisch | 12. Januar 2011 — Dieses Grundwissen sollte man drauf haben. Es geht um die vorläufigen Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und Staats-anwaltschaf…
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Dr. Klaus Olschewski, der uns freundlicherweise einen Gastbeitrag zur Staatsanwaltsklausur im 2. Staatsexamen nebst Formularen zur Veröffentlichung überlassen hat. Die Formulare finden sich im Beitrag an der jeweils relevanten Stelle zum downloaden und ausdrucken (PDF-Format).
A. Einleitung
Teil der Prüfungsleistung im Rahmen der staatsanwaltlichen Aufgabenstellung im Assessorexamen ist die Fertigung einer praktischen Entscheidung. Dies wird i.d.R. auf den Entwurf einer Anklageschrift mit der dazugehörigen Abschlussverfügung hinauslaufen. Frühzeitig sollte der Examenskandidat daher Zeit bei der Examensvorbereitung dafür aufwenden, sich mit den entsprechenden „Formalitäten“ vertraut zu machen, steht ihm außerhalb von Bayern doch gerade kein Formularbuch in der Klausur zur Verfügung. Man sollte meinen, dass es nicht schwer fallen sollte, in der Ausbildungsliteratur entsprechende Hinweise zu finden. Tatsächlich gibt es mehr als genug Literatur, die hier ansetzt. Nach meinem Geschmack sind die dort zu lesenden Ausführungen jedoch vielfach zu umfangreich geraten und beschränken sich i.d.R. gerade nicht darauf, das für die Klausur notwendige Wissen zu vermitteln. Ihre Lektüre erfordert im Einzelfall zusätzliche Zeit, muss das klausurrelevante von dem für die Stationsarbeit notwendige Wissen erst noch abgegrenzt werden. Ohne vertiefte Klausurpraxis ist dies kaum zu leisten! Festzuhalten ist m.E. außerdem: Der Referendar braucht nicht die staatsanwaltliche Verfügungstechnik in all ihren Einzelheiten verstanden zu haben, um eine erfolgreiche Staatsanwaltsklausur zu fertigen. Handelt es sich bei der Klausuraufgabe um den „Standardfall“, dass nach dem Ergebnis der Begutachtung Anklage zu erheben ist, reicht es schlichtweg aus, mit dieser Konstellation sicher umgehen zu können; dies heißt insbesondere, in der Klausursituation die entsprechenden Formulare zu beherrschen und im Rahmen des prozessualen Gutachtens darlegen zu können, warum man zu dieser praktischen Entscheidung gelangt ist. Ansonsten gilt nach meiner Auffassung: Mut zur Lücke, um Zeit zur Wiederholung des materiellen Rechts zu gewinnen!
Für die erfolgreiche Bewältigung des praktischen Teils der staatsanwaltlichen Aufgabenstellung im Assessorexamen habe ich mich nach Durchsicht einiger Ausbildungsbücher letztendlich dazu entschieden, mir ein „eigenes“ Formularbuch anzulegen (dies ist schon deswegen ratsam, weil die Ausbildungsliteratur i.d.R. nicht alle regionalen Besonderheiten hinsichtlich der konkreten Umsetzung der praktischen Entscheidung berücksichtigen kann – hier gilt außerdem: frühzeitige Rücksprache mit dem kundigen AG-Leiter!). Orientiert habe ich mich dabei hinsichtlich der Muster für die Staatsanwaltsklausur an den Materialien meiner Arbeitsgemeinschaft bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Unter B. und C. findet ihr die von mir erstellten Muster. Zudem habe ich da…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Dezember 2011 auf http://www.juraexamen.info.
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