Abschleppkosten vorrangig vom Fahrer

Wird ein Fahrzeug - etwa wegen eines unberechtigten Parkens auf einem Behindertenparkplatz, abgeschleppt, muss die Stadt die Abschleppkosten vorrangig vom Fahrer erheben. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg der Klage der Halterin eines Pkw gegen einen Bescheid der Stadt Oldenburg über die Heranziehung zu Abschleppkosten stattgegeben. Dem Verfahren lag zugrunde, dass die Klägerin im Jahr 2007 von ihrem Ehemann zu einer Frauenarztpraxis in der Oldenburger Innenstadt gefahren werden musste, weil bei ihr während der Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten waren. Da kein anderer Parkplatz in Nähe der Arztpraxis frei war, stellte der Ehemann den Pkw auf einem Behindertenparkplatz ab und begleitete seine Frau in die Praxis. Zuvor hatte er am Parkscheinautomaten einen Parkschein für eine Stunde gezogen.

Nach ca. einer Stunde bemerkten zwei Mitarbeiterinnen der Stadt Oldenburg den vorschriftswidrig auf dem Behindertenparkplatz abgestellten Pkw und riefen ein Abschleppfahrzeug. Noch bevor es zum Abschleppen kam, erschien der Ehemann der Klägerin, erläuterte den Sachverhalt und fuhr das Fahrzeug weg. Die Stadt Oldenburg erließ gegen die Klägerin einen Bescheid, mit dem sie 69,63 € Gebühren und Auslagen für die Leerfahrt des Abschleppwagens verlangte.

Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht hob den Kostenfestsetzungsbescheid der Stadt Oldenburg auf. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Abschleppkosten jedenfalls nicht von der Klägerin, sondern allenfalls von deren Ehemann hätten erhoben werden dürfen. Der Stadt sei bekannt gewesen, dass nicht die Klägerin als Halterin des Fahrzeugs, sondern deren Ehemann das Fahrzeug verbotswidrig geparkt habe. Wenn aber feststehe, dass nicht der Halter, sondern ein anderer ein Fahrzeug verbotswidrig geparkt habe, und wenn der Name und die Anschrift dieses anderen der Behörde bekannt sind, hat die Behörde die Abschleppkosten vorrangig vom Fahrer zu verlangen. Auf den Halter darf in solchen Fä…

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Themen: Parkplatz , Verwaltungsgericht Oldenburg , Abschleppkosten , Fahrzeughalter

Erschienen 6. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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