Abschiedssauftour in der Hamburger U-Bahn – Der HVV reagiert

In letzter Zeit sorgten die liebevoll „Facebook Partys“ genannten Massenveranstaltungen immer mehr für Stress der zuständigen Behörden und der Polizei, die oftmals kurzerhand einschreiten musste. Nicht nur die „Thessa-Party“ in Hamburg, sondern eine Reihe an Trittbrettfahrer bereiteten den Behörden große Sorgenfalten auf der Stirn.

Solche bekommen nun auch einige Vertreter des Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Schon vor Wochen sammelte sich eine Facebook-Gruppe im benannten sozialen Netzwerk, um gemeinsam eine Art „Abschiedssauftour“ am 30. September, der passenderweise auch noch auf einen Freitag fällt, zu veranstalten und in der U-Bahnlinie u3 feuchtfröhlich die letzten Stunden zu feiern, bis der Alkoholkonsum nach der neuen Hausordnung ab 1. Oktober 2011 in den Wagons und am Bahnhof verboten ist. Denn dann gilt ein Alkoholverbot in dem gesamten Netzwerk des HVV und kann mit 40 Euro Strafe geahndet werden.

Bereits etliche tausende User haben sich in der eigens hierfür geöffneten Gruppe angemeldet und ihre Teilnahme an dieser Spaß-Veranstaltung zugesagt. Mit lauter Musik, reichlich alkoholischen Getränken und guten Freunden wolle man eine Party in der U-Bahn machen und durchfeiern. Da die u3 eine Kreis-Linie ist und diese recht zentral durch die Innenstadt fährt, ist nicht mal ein Umsteigen notwendig.

Doch der HVV ahnt böses und zieht bereits nach Medienberichten der Bild eine Sperrung der gesamten Linie als letzten Ausweg in Erwägung. Zudem soll sich in Kooperation mit der Polizei und der Deutschen Bahn auf diese schwierige Lage vorbereitet werden. Aber konkrete Pläne wolle man derzeit nicht bekannt geben. Warten wir es einfach mal ab. ( Quelle: Bild, 12.08.2011 )

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Themen: Veranstaltung , Rechtsanwalt , Polizei , Hamburg , Bild , Party , U-bahn , Deutsche Bahn , Hvv , Saufen , Facebook , Alkoholverbot , Strafe , U3 , Thessa

Erschienen 12. August 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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