Abschiebungsverbot in den Iran

Eine Verfolgung kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens oder der Freiheit an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Ausrichtung gründet, anknüpft. Die Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch unverhältnismäßige oder diskriminierende Bestrafung einer homosexuellen Beziehung unter Frauen im Iran bei Bekanntwerden ist sehr hoch, weil eine solche Beziehung ein absoluter Tabubruch ist.

Bei der Klägerin ist eine solche Verfolgung umso wahrscheinlicher, weil si…

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Themen: Rechtsprechung , Freiheit , Beziehung , VG Stuttgart

Erschienen 8. August 2006 auf http://log.handakte.de/.

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