Abschaffung der sachgrundlosen Befristung?

Gerade habe ich beim Durchstöbern der Jurablogs mal wieder einen Hinweis auf dem Betriebsrat Blog gefunden, der inhaltlich total an mir vorbeigegangen ist. Die Opposition hatte Anträge eingebracht, wonach die Möglichkeit der sachgrundlosen, also rein zeitlichen Befristung von Arbeitsverhältnissen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gestrichen werden sollte (siehe hier: http://blog.betriebsrat.de/arbeitsmarkt/schlagabtausch-im-bundestag-zum-befristungsrecht/#more-7935 ). Leider ist mir nicht bekannt, ob es schon ein Abstimmungsergebnis gibt - allerdings habe ich angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eine gewisse Vermutung zum Ausgang der Abstimmung.

Zur Frage der Befristung habe ich mich in diesem Blog schon mal knapp geäußert (hier: http://stuwal.blog.de/2011/04/17/eigentlich-befristung-11017800/ ).

Ganz ehrlich? Ich habe mir bislang zu der Frage keine großen Gedanken gemacht. Seit ich mich mit Arbeitsrecht befasse (also zunächst als Arbeitnehmer und Gewerkschafter, dann als Student und jetzt als Anwalt), gibt es die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung - anfangs als BAG-Rechtsprechung und im Verlauf meines Studiums wurde das Ganze dann in das TzBfG gegossen, in dem eigentlich maßgeblich die Grundsätze der Rechtsprechung einfach kodifiziert wurden. Außerdem ist die Debatte dazu im Bundestag tatsächlich an mir vorbeigegangen. Sie wurde auch von meinem örtlichen Abgeordneten nicht erwähnt, der sonst alles, aber auch wirklich alles, was im Bundestag los ist, via Facebook kommentiert (oder ich habe es einfach nur nicht mitgekriegt - sollte das der Fall sein, nehme ich das natürlich sofort wieder zurück und entschuldige mich, Herr Kelber; wählen werde ich Sie unabhängig davon auch weiterhin ).

Aber soll man jetzt wirklich die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung komplett aus dem Gesetz streichen? Ich habe mir dazu noch keine abschließende Meinung gebildet, weswegen ich jetzt mal ein wenig ins Blaue hinein schreibe.

Fakt ist, dass die Hälfte aller Arbeitsberhältnisse nur noch befristet abgeschlossen werden. Das macht den Arbeitnehmer auch erpressbar, weil er auf Festübernahme hofft. Gerade junge Menschen möchten auch mal so halbwegs planen können - Familie, Haus, Baum, Altersvorsorge und so. Ich denke, dieser Wunsch ist jetzt nicht so übermäßig vermessen. Auf der anderen Seite gibt auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht die absolute Planungssicherheit. Die Zeiten, in denen man bei Siemens in die Lehre und bei Siemens in Rente gegangen ist, sind nunmal wirklich definitiv vorbei. Allerdings braucht man mit einem befristeten Arbeitsverhältnis auch noch nicht mal den Versuch zu machen, einen Kredit zu kriegen.

Fakt ist auch, dass in der Praxis furchtbar gerne Sachgründe für eine Befristung angesetzt werden, die gar keine sind. Gerade der Öffentliche Dienst und alles, was im weitesten dazugehört, tut sich da besonders h…

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Themen: Bundestag , Opposition , Bern , Kommentiert , Facebook

Erschienen 28. Oktober 2011 auf http://stuwal.blog.de.

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