Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs umstritten

Die Absicht der Bundesregierung, die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zuzulassen, ist unter Experten umstritten.

Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 23.03.2009 deutlich. Derzeit ist die Übermittlung oder Nutzung von Daten zulässig, wenn es sich um listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf Beruf, Name, Titel, akademischen Grad, Anschrift, Geburtsjahr und Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser bestimmten Personengruppe beschränken. Während sich Daten- und Verbraucherschützer für die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/12011) geplanten Änderungen aussprachen, lehnten unter anderem Vertreter der Zeitschriftenverleger und des Versandhand…

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Themen: Gesetzgebung , Lexisnexis

Erschienen 25. März 2009 auf http://log.handakte.de/.

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