Abrechnungsunterlagen? Komm doch her!

Hatte ich neulich hier bereits davon berichtet, daß die Abrechnung der „Nutzerwechselgebühr“ häufig – vorsichtig formuliert – mit gewissen Unregelmäßigkeiten behaftet ist, so hatte ich vor einiger Zeit einen Fall zu bearbeiten, in dem der Vermieter gerade danach zu verlangen schien, daß die Mieterin einen Rechtsanwalt beauftragt.

Eine große Wohnungsvermietungsgesellschaft hatte eine ausgesprochen hohe Betriebskostenabrechnung übersandt. Die Mandantin wollte Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen.

Daraufhin teilte ihr der Vermieter mit, daß die Einsicht nur in seinen (auswärtigen) Büroräumen erfolgen könne. Als mich die Mandantin um Rat fragte, habe ich ihr mitgeteilt, daß sie die Übersendung der Unterlagen verlangen kann. Eine Einsichtnahme am Ort der Mietwohnung war schließlich nicht möglich.

Die Mandantin setzte dann zunächst selbst ein entsprechendes Schreiben auf und begehrte erneut die Übersendung der Abrechnungsunterlagen. Erneut wies der Vermieter mit deutlichen Worten darauf hin, daß dieses ausschließlich in seinen Büroräumen möglich sei. Eine Übersendung der Unterlagen oder die Fertigung von Kopien komme nicht in Betracht.

Als die Vermietungsgesellschaft dann ein entsprechendes anwaltliches Schreiben erhielt, erfolgte unverzüglich…

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Themen: Betriebskostenabrechnung
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 30. November 2011 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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