Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. März 2008 (Az.: VIII ZR 188/07)
entschieden, dass ein Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung grundsätzlich den Anteil der Wohnfläche zugrunde legen darf, wenn eine Wohnung im Gebäude nicht mit einem Wasserzähler ausgerüstet ist.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin als Vermieterin rechnete die Kosten der Wasserversorgung nach dem Anteil der Wohnfläche der dem Mieter zustehenden Wohnung ab.
Es waren bis auf eine Wohnung alle Wohnungen des Miethauses mit Wasserzählern ausgestattet. Hierzu gehörte auch die Wohnung der späteren Beklagten.
In der Betriebskostenabrechnung für 2004 legte die Klägerin die Wasserkosten wie bisher nach dem Anteil der Wohnfläche auf die jeweiligen Mieter um. Die Beklagten hätten aufgrund dieser Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten. Dies verweigerten sie mit der Begründung, dass die Klägerin wegen der vorhandenen Wasserzähler verpflichtet sei, die Wasserkosten nach Verbrauch abzurechnen und nicht nach der Wohnfläche.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klägerin berechtigt ist, die Kosten der Wasserversorgung nach dem Anteil der Wohnfläche auf die jeweiligen Mieter umzulegen. § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB sieht grundsätzlich vor, dass die Betriebskosten nach dem Anteil der …
» Vollständiger ArtikelThemen: Rechtsprechung , Bundesgerichtshof , Abrechnung Der Wasserkosten
Rechtsgebiet: Mietrecht
Erschienen 3. April 2008 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.
Kommentare zu "Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind":
Die Wasserbetriebe stellen dem Vermieter Ihre Rechnung für den Wasserverbrauch eines bestimmten Bereiches, zum Beispiel 5 Aufgänge mit je 10 Mietparteien, aus. Dieser Rechnungsbetrag wird dann entsprechend einem Anteil - Umrechnung aus den Zählerständen der Mieter (?) - berechnet. Die Abrechnung des Wasserverbrauches stimmt noch nie mit meinem Zähler überein. Es zählt nur die Abrechnung der Wasserbetriebe an den Vermieter. Das ist aber nicht kontrollfähig. Meine Mehrkosten pro Jahr 50 bis 70€ in den Bk, im Gegensatz zu meinem Zählerstand und Wasserpreise.
Was interessiert mich das Wasser, was irgendwo im Leitungssytem ist. Für den Stromverbrauch zählt auch nur der Zählerstand. Für die Berliner Wasserbetriebe natürlch ein Millionen-Gewinn. Für den Verbraucher eine "Luftnummer Wasserzähler". Die Politik schläft dabei natürlich wieder, Hauptsache die Wasserbetriebe können ungebremst abkassieren - das ist Berlin.
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