Abrechnung der Kaution bei noch ausstehenden Nebenkosten

BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05 Zwischen den Parteien bestand ein Mietverhältnis. Dieses Mietverhältnis war beendet. Der Mieter forderte den Vermieter zur Abrechnung der Kaution auf. Der Vermieter nahm die Abrechnung vor, behielt jedoch einen Teil der Kaution als Sicherheit für eventuelle Nachforderungen bezüglich der Nebenkosten, die noch nicht abgerechnet waren. Der BGH entschied in diesem Fall, dass der Einbehalt zu Recht erfolgt ist. Der Vermieter muss die Kaution abrechnen und ausbezahlen, soweit er keine Sicherungsbedürfnis mehr hat. Soweit ein solches jedoch besteht, kann er von der Kaution Einbehalte vornehmen. Ist mit Nachforderungen aus ...

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Themen: Abrechnung , Nebenkosten , Kaution

Erschienen 15. Oktober 2006 auf http://www.heinicke.com.

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