Abrechnung der Geschäftstsgebühr wird geklärt

Durch die letzte Änderung des RVG und der folgenden Rechtsprechung des BGH wurde die Abrechnung von streitigen Verfahren, insbesondere von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten wesentlich verkompliziert. In einem Verfahren kann die gewinnende Partei die Kosten mittels eines Kostenfestsetzungsantrages festsetzen lassen und dann beim Gegner einfordern. Durch die entscheidungen des BGH wurde aber die Verfahrensgebühr in den meisten Fällen halbiert und die außergerichtlichen Kosten mussten zusätzlich eingeklagt werden. Das war offensichtlich vom Gesetzgeber nicht gewüncht und er hat nun für Klarheit gesorgt. In diesem Zuge hätte er auch die Gebühren anpassen können, denn die letzte Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltskosten war vor 9 Jahren. Naja vielleicht sollten Rechtsanwälte auch mal streiken, wie die Herren in Weiß.

Nachfolgend die Pressemitteilung des BMJ:

Mit dem neuen § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, siehe den Gesetzentwurf BT-Drs. 16/11385 und BT-Drs. 16/12717) beseitigt der Gesetzgeber die Probleme, die in der Praxis aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr aufgetreten sind. Zur Erläuterung: Die Geschäftsgebühr entsteht für die außergerichtliche Vertretung des Mandanten, die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Mandanten im Prozess. Hat der Rechtsanwalt den Mandanten in einem Streitfall bereits außergerichtlich vertreten, muss er sich einen Teil der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen lassen. Der Grund: Er hat sich durch die vorgerichtliche Tätigkeit bereits in den Fall eingearbeitet.

Gewinnt der Mandant den Prozess, kann er von seinem Gegner stets volle Erstattung der Prozesskosten, aber nur unter besonderen Voraussetzungen Erstattung der außergerichtlichen Kosten verlangen. In mehreren vielbeachteten Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Verfahrensgebühr nur zu den Prozesskosten zählt, soweit sie nicht durch die Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr getilgt worden ist. Damit steht der Mandant schlechter, wenn er vorgerichtlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, als wenn er ihn sogleich mit der Prozessvertretung beauftragt hätte. Das Vergütungsrecht behindert daher die vorgerichtliche Streiterledigung durch Rechtsanwälte. “Dieses Ergebnis war nicht sachgerecht und widersprach unseren Vorstellungen von…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rechtsanwalt , Bgh , Bmj , Geschäftsgebühr , Rvg , Verfahrensgebühr , 15a

Erschienen 28. April 2009 auf http://blog.f-200.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Rechtsanwaltsvergütung wird neu geregelt

LawBlog | 28. April 2009 — Das Bundesjustizministerium hat heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht: Der Deutsche Bundestag hat in der vergangen…

Streit um Anwaltshonorare nähert sich dem Ende

LawBlog | 5. August 2009 — Mit dem neuen § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist eine für Rechtsanwälte und Gerichte bedeutsame Änderung des anwaltl…

§ 15a RVG: § 15a RVG: Klarheit für Anwalt und Gericht

Handakte WebLAWg | 5. August 2009 — Heute ist mit dem neuen § 15a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) eine für Rechtsanwälte und Gerichte bedeutsame Än…

Anrechnung Geschäftsgebühr Auf Verfahrensgebühr: Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr - Das Ende der Anrechnungsrechtsprechung des BGH

Rechtslupe | 28. April 2009 — Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts beschlossen und damit die Rechtsprechung des Bunde…

Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr (§ 15a RVG) geklärt!

Handakte WebLAWg | 29. April 2009 — Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen…

Bei Anwaltswechsel: keine Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rechthaber | 10. März 2009 — Manchmal merkt ein Mandant während der vorprozessualen Korrespondenz, dass ihm sein Anwalt nicht liegt. Er wechselt zu einem Ko…

RVG: Bald keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr mehr (§ 15a RVG)

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 7. Mai 2009 — Der Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss vom 22.04.2009 nunmehr die Verfahrensweise bei der Anrechnung nach dem Rechtsan…

Abmahnungen, Mandanten und die Kosten

Dr. Behrmann & Härtel | 8. Oktober 2008 — Des öfteren trifft man ja auf das Problem, dass Mandanten gerne eine Abmahnung durch einen Anwalt durchführen lassen wollen, an…

BGH: § 15a RVG auf Altfälle anwendbar

spam-abwehren.de | 22. September 2009 — Der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die neu eingeführte Regelung des § 15a RVG, der die umstrittene Fra…

BGH: Der neue § 15a RVG gilt auch für Altfälle

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 22. September 2009 — BGH, Beschluss vom 02.09.2009, Az. II ZB 35/07 § 15 a RVG Der BGH hat nunmehr in der Streitfrage, ob die neu formulierte An…