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Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

am 14.11.2007 von Handakte WebLAWg

Der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass ein Arzt das ihm vom Verordnungsgeber eingeräumte Ermessen nicht verletzt, wenn er nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne abrechnet.
Der Beklagte befand sich in ambulanter privatärztlicher Behandlung des Klägers, eines Augenarztes. Dieser rechnete seine Leistungen, darunter eine Operation des linken Auges wegen Grauen Stars, mit insgesamt 4.074,56 DM ab. Abgesehen von vier näher begründeten Gebührenpositionen, die mit dem Faktor 3,5 abgerechnet wurden, und drei Zuschlägen, die nur mit dem Einfachen des Gebührensatzes berechnungsfähig sind, enthielt die Rechnung für die persönlich-ärztlichen Leistungen ausschließlich den Faktor 2,3 und für die medizinisch-technischen Leistungen den Faktor 1,8, das sind die Höchstsätze der jeweiligen Spanne, innerhalb deren der Arzt seine Leistungen in der Regel abzurechnen hat. Der Beklagte verweigerte die Bezahlung der Rechnung, weil er sie für überhöht hielt.
Das AG Hamburg wies die Klage als unzulässig ab, weil es die Auffassung vertrat, die schematische Abrechnung des Höchstwerts der Regelspanne erfülle die Klagbarkeitsvoraussetzung des § 12 …

Gebührensatz 2,3

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Arzt kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs seine nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne abrechnen, also mit dem 2,3fachen des Gebührensatzes. Der Beklagte in …

BGH: Abrechung privatärztlicher Leistungen mit dem Faktor 2,3 in der Regel gerechtfertigt, Urt. v. 08.11.2007, Az. III ZR 54/07

MediBlawg / Ärzte dürfen die Behandlung von Privatpatienten künftig deutlich großzügiger abrechnen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.11.2007 kann auch bei durchschnittlichen Leistungen mit dem Faktor 2,3 abgerechnet werden. § 5 Abs. 2…

Medizinrecht: Durchschnittliche ärztliche Leistungen zum 2,3-fachen GOÄ-Satz

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Am 8. November 2007 hat der BGH eine wichtige Entscheidung zur Bemessung der Gebühren für Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gefällt. Danach dürfen auch nach Schwierigkeit und Zeitaufwand nur durchschnittliche ärztliche Leis…

Zur Beihilfefähigkeit der Gebühr nach Nummer 3 GOÄ neben anderweitigen Leistungen

Recht und Alltag / Es spricht viel dafür, dass auch Zahnärzte eine Gebühr für eine eingehende Beratung nach Nummer 3 GOÄ gemäß deren Leistungslegende nicht berechnen dürfen, wenn sie damit im Zusammenhang (abgesehen von Untersuchungen) anderweitige Leistungen,…

Neu im Internet: Rechtliche Hinweise zu vertrags- und privatärztlichen Leistungen

Handakte WebLAWg / Die “Hinweise für die Erbringung und Abrechnung vertrags- und privatärztlicher Leistungen bei GKV-Versicherten” sind aktualisiert im Internet-Angebot der Ärzekammer Nordrhein www.aekno.de in der Rubrik “KammerIntern/KammerArchiv&…

Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ

Recht und Alltag / Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 23. März 2006 (Az.: III ZR 223/05) entschieden, dass ein Arzt auch bei der privaten Abrechnung nicht medizinisch indizierter kosmetischer Operationen an die Bestimmungen der Gebüh…

Steuerbefreiung von betriebsärztlichen Leistungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Betriebsärztliche Leistungen, die ein Unternehmer gegenüber einem Arbeitgeber erbringt und die darin bestehen, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuw…

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Rainer Langenhan

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