Abrchnungsbetrug bei Krankenkassen ein Milliardengeschäft
am 31.08.2006 von strafblog
Seit dem Jahr 2004 sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu schaffen und damit rechtswidrige und zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln zu verhindern. Auf geschätzte 24 Milliarden Euro jährlich beläuft sich laut SPIEGEL-ONLINE der Schaden, der dem deutschen Gesundheitswesen durch Korruption und Betrug entsteht, wobei sich das Nachrichtenmagazin auf Angaben der Organisation Transparency International stützt. Ein Großteil des Schadens wiederum beruhe auf Abrechnungsbetrug von Ärzten, Hebammen, Apothekern, Rettungsdiensten und Physiotherapeuten. SPIEGEL-ONLINE bringt Beispiele:
Hebammen rechnen Hausbesuche ab, die es nie gab. Rettungsdienste legen Kassen ihre Einsätze unter verschiedenen Rechnungsnummern vor. Zahnärzte lassen sich Zahnersatz zu deutschen Höchstpreisen bezahlen, obwohl das Material günstig aus dem Ausland kommt. Und wenn Krankenhäuser für die Behandlung eines Krebspatienten einen falschen Diagnoseschlüssel zur Abrechnung melden, kann das für die Kasse schnell Mehrkosten von bis zu 50.000 Euro bedeuten. Solche Betrügereien fliegen oft erst auf, wenn ein Kassenmitarbeiter den Patienten zufällig kennt. Aber auch Patienten sind kreativ und verscherbeln geklaute Kassenkarten.
Die großen Krankenkassen, wie z.B. die Barmer, die DAK und die Techniker Krankenkasse haben inzwischen Ermittlungsteams mit bis zu 20 Mitarbeitern aufgebaut, die dem Leistungsbetrug nachforschen. Ziel ist es, die Stellen im System zu erkennen, die Betrug zulassen und diese dann zu schließen. Und nebenbei bereits erfolgte Betrügereien aufzudecken und möglichst viel ertrogenens Geld zurückzuholen. Mediziner, Juristen und ehemalige Polizeibeamte finden sich in den Ermittlungsteams zusammen und die Erfolge sind durchaus beachtlich, auch wenn die Zusammenarbeit mit den kassenärztlichen Abrechnungsstellen noch nicht reibungslos funktioniert. So dauert es derzeit noch durchschnittlich sechs Monate, bis Abrechnungsunterlagen, die aufgrund von Hinweisen und Verdachtsmomenten angefordert werden, bei den Ermittlern der Kassen vorliegen. Diese stellen dann ihre Berichte zusammen und legen diese gegebenenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zwecks Einleitung von Ermittlungsverfahren vor.
Es lohnt durchaus, den SPIEGEL-BEitrag im Volltext zu lesen, finde ich.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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