Abofallen sind kein Betrug - der "durchschnittliche Internetnutzer" muss sorgfältig lesen

"Das sind doch Betrüger!" Mandanten, die in Sachen Abofalle bei mir vorsprechen, hegen häufig den Wunsch danach, die Betreiber solcher Seiten wie opendownload.de, sudokuwelt.com oder routenplaner-server.com wegen Betrugs anzuzeigen. Aus eigener Erfahrung hatte ich in solchen Fällen schon immer gesagt, dass die deutschen Gerichte sich hier eher ablehnend verhalten - jetzt hat auch das Landgericht Frankfurt am Main (pdf) diese Erfahrung gestützt: Das Gericht stellt sich auf den Standpunkt, dass zwar die Preisangabe bei den begutachteten Seiten nicht ins Auge springt - das müsse sie aber auch nicht. Es sei keineswegs unüblich, dass Preisangaben erst bei genauem Lesen des Angebots erkennbar seien. Und weiter: "Spätestens bei der für die Anmeldung erforderlichen Eingabe der persönlichen Daten ist auch aus Sicht eines durchschnittlichen Internetnutzers eine sorgfältigere Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Website angezeigt." Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit laut heise online, ob gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel eingelegt werden. Ich würde den Richtern jedoch sogar eingeschränkt Recht geben - auch im Internet sollte man offenen Auges unterwegs sein und nicht einfach überall ungeprüft seine Daten hinterlassen. Auf der anderen Seite sind die Seiten offensichtlich gerade für den unaufmerksamen Surfer programmiert worden - und um dann damit "Reibach" zu machen. Und wie das Ganze zivilrechtlich zu sehen ist, a…

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Themen: Agb , Widerruf , Landgericht Frankfurt , Routenplaner , Abo-falle , Internetvertragsfalle
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 19. März 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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