Abofallen: Katja Günther beantragt Mahnbescheide für Online Content Ltd.

Die bestens bekannte Anwältin Katja Günther soll nun nicht nur Mahnungen verschicken, sondern auch Mahnbescheide für die Fa. Online Content Ltd. beantragen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gemeldet hat.

Bei den Internet-Abofallen geht es meist um Forderungen von rund 100,- EUR (z.B. Gehaltsberater, simsen.de oder win-loads), die zunächst mit anwaltlichen Mahnschreiben oder Inkassoschreiben geltend gemacht werden.

Die Beantragung von Mahnbescheiden ist nun ein neuer Schritt der Internetabzocke. Es wird versucht den Zahlungsdruck durch einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhöhen. Der Mahnbescheid ist relativ kostengünstig, da bei den geringen Forderungen zunächst nur 23,00 EUR Gerichtsgebühren (abgesehen von Anwaltskosten) anfallen.

Auf den Mahnbescheid muss nun zwingend reagiert werden: Ist die Forderung unberechtigt, muss innerhalb von

zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheides Widerspruchs </…

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Themen: Abzocke , Internet , Rheinland Pfalz , Forderungen , Abofalle

Erschienen 12. März 2009 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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