Abofallen im Internet doch als Betrug strafbar!

Vieles im Internet ist kostenlos, einiges auch nicht. Und manches, das nach dem Willen der Internetseitenbetreiber (nur) auf den ersten Blick als kostenlos erscheint, stellt sich für den Nutzer im Nachhinein als kostenpflichtig dar (sog. Abofallen). Die User dieser Seiten merken dies häufig erst, wenn sie sich den Rechnungen, Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten - vielfach unter Androhung eines negativen Schufa-Eintrags oder gar der strafrechtlichen Verfolgung - ausgesetzt sehen.

Ausgangspunkt für das Abzockmodell sind in der Regel Internetseiten, die Alltagsthemen aufgreifen und so auf ein breites Interesse unterschiedlicher Zielgruppen stoßen. Die Bandbreite angebotener Leistungen reicht dabei von Themen wie Ahnen- und Namensforschung, Berechnung der Lebenserwartung, Horoskope, Rezeptsammlungen, Routenplaner bis hin zu Software-Downloads.

Das Prinzip ist einfach: Die Abofallen-Betrüger locken die User auf ihre Internetseite. Viele Nutzer rechnen dort nicht damit, für Dienste oder Software zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Gutgläubig geben sie ihren Namen und Adresse für eine vermeintliche Kundenregistrierung an - und haben damit (scheinbar) ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Dabei werden die User mittels unklarer, irreführender Gestaltungsweisen über die Kostenpflichtigkeit getäuscht, z.B. weil der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit in den AGB bzw. im Kleingedruckten versteckt ist oder erst sichtbar wird, wenn man die Internetseite nach unten scrollt.

Das OLG Frankfurt (1. Strafsenat, Beschluss v. 17.12.2010 - 1 Ws 29/09) hat in seiner Entscheidung nunmehr derartige Online-Angebote mit versteckten Prei…

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Themen: E-justice , Abofallen , Betrug , Olg Frankfurt , Schufa
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 28. Januar 2011 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

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