Abofallen: Endlich greift einmal das Strafrecht!

Das ist mal eine schöne Nachricht: 8 mutmaßliche Betreiber von Internet-Abofallen wurden in Hamburg wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt - so drohen ihnen immerhin Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren (§ 263 Absatz 3 Nr. 1 StGB). Der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers sagte dazu: "Uns ist es erstmals gelungen, die komplizierten Strukturen hinter diesen Abofallen aufzuhellen." Und kompliziert sind sie mit Sicherheit, diese Strukturen. Viele andere (Straf-)Behörden haben sich an ähnlichen Fällen schon die Zähne ausgebissen, viele Gerichte die Waffen gestreckt. In diesem Fall wird den Beschuldigten vorgeworfen, zwischen Juli 2007 und Februar 2010 mithilfe diverser Scheinfirmen sogenannte "Download-Portale" im Internet betrieben zu haben. Das Schema war immer gleich: Nutzer, die eigentlich kostenfreie Software suchten, wurden trickreich auf die Abo-Fallen-Seiten geleitet. Dort, und so steht es wörtlich in der dpa-Meldung "gab es laut Anklage keinerlei Hinweise darauf, dass der spätere Download etwas kostet." Jedoch mussten die Nutzer ihre Adresse eingeben - und erhielten dann einige Zeit später Rechnungen, Mahnungen und sogar Anwaltbriefe, um sie so zur Zahlung eines Jahresabonnemen…

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Themen: Verbraucherschutz , Rechtsanwalt , Betrug , Hamburg , Agb , Portale , Schema , Waffen , Wilhelm , Skype , Abo-falle , Kostenfalle

Erschienen 24. Oktober 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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