Mozilla gegen Abofalle
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 17. Dezember 2010 — Die Mozilla Foundation, die hinter dem Browser Firefox und dem E-Mail Programm Thunderbird steht, hat in einem Verfahren vor de…
Wow, das ist ja mal eine Nachricht. Auch wenn sie derzeit noch etwas verstümmelt daher kommt: Diverse Betreiber so genannter Abofallen, in denen kostenlose Software gegen (versteckt aufgeführte) Abogebühren zum Download angeboten werden dürfen ab sofort nicht mehr ohne entsprechende Erlaubnis die Mozilla-Produkte "Firefox" (Browser) und "Thunderbird" (E-Mail-Programm) kostenpflichtig anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 406 O 50/10 geschrieben. Und es geht noch weiter: Die Betreiber müssen unter anderem auch Auskunft darüber geben, über welche Internet-Adressen die Programme angeboten worden sind, die Anzahl der darüber erfolgten Registrierungen und die Anzahl derjenigen, die die Rechnung gezahlt haben welche Werbung mit den Bezeichnungen "Mozilla", "Firefox" und "Thunderbird" geschaltet wurde (z.B. als Adwords, Keywords und/oder Metatags) Mithilfe dieser Informationen kann Mozilla dann den zu zahlenden Schadensersatz berechnen. Und eine weitere interessante Information gab es, die die Ausmaße dieser Internetpest deutlich werden lassen: "According to some information we obtained in the course of our investigations, they sent over 170,000 invoices to defrauded users in one random week in 2009." Das schreibt das MozillaZine Weblog von Gervase Markham "Hacking for Christ". Die Mozilla-Stiftung hat demnach Informationen, wonach in einer willkürlich gewählten Woche im Jahre 2009 mehr als 170.000 Rechnungen an "betrogene" Benutzer geschickt wurden. Geht man davon aus, dass diese Rechnungen über die für solche Abofallen üblichen 96,- Euro lauteten, kommt man auf offene "Forderungen" in Höhe von 11.730.000 Euro, in Worten: über 11 Millionen Euro. In einer Woche. Mozilla rechnet weiter, dass ca. 80% der Nutzer nach Erhalt dieser Rechnung gezahlt hätten. Das scheint mir sehr hoch zu sein, aber ich denke, dass 25% durchaus eine realistische Einschätzung abgeben dürften. Dann wären das in einer Woche immer noch 2.932.500 Euro. In Worten: fast 3 Millionen Euro. Ich hoffe, dass Staatsanwaltschaften von nun an ein wenig genauer hinschauen, wenn einzelne Verbraucher, die auf so eine Masche hereingefallen sind, eine Strafanzeige stellen…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Dezember 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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advobLAWg | 7. August 2004 — Für die Mozilla-Applikationen Mozilla (jetzt Version 1.7.2), Firefox (jetzt Version 0.9.3)sowie Thunderbird (jetzt Version 0.7.3) …
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