Abofalle zum Ersatz gegnerischer Anwaltskosten verurteilt

Erneut eine schlappe für den Betreiber der Website opendownload.de. Das Landgericht Mannheim hat die Betreiberfirma auch in zweiter Instanz verurteilt, dem Kläger die Anwaltskosten zu erstatten, die ihm wegen der unberechtigten Mahnung entstanden sind. Der Kläger war seinerzeit auf der Website opendownload.de, auf der im Web kostenlos erhältliche Software beschrieben wurde. Aus der Aufmachung der Website war nach Feststellungen des Gerichts kein Hinweis auf die Kostenpflicht ersichtlich. Der Kläger registrierte sich und erhielt prompt eine Rechnung. Später dann die bereits einschlägig bekannten anwaltlichen Mahnschreiben. Nachdem der Kläger seinerseits einen Anwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragte, zog die Beklagte ihre Forderung zurück. Mit seiner Klage begehrte der Kläger nunmehr Ersatz seiner Anwaltskosten von dem beklagten Abofallen-Betreiber.

Zu Recht, wie das Landgericht Mannheim nunmehr entschied. Das Gericht stellt klar, dass zwischen den Parteien schon gar kein Vertrag zustande gekommen war. Zunächst war auf den ersten Webseiten kein Kostenhinweis erkennbar und aufgrund der Aufmachung der Website musste der Kläger auch nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnen. Auch lag eine Kostenpflichtigkeit schon deshalb fern, da es sich um frei im Web erhältliche Software handelte. Auch auf der Anmeldemaske war der Kostenhinweis nicht sofort erkennbar.

Im Ergebnis

durfte aufgrund der Gestaltung der Internetseite durch die Beklagte der Kläger davon ausgehen, das Angebot der Beklagten werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, so dass ein Dissens gemäß § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist.

Danach war die Forderung bereits unbegründet. Die Geltendmachung einer Forderung kann unter Umständen Schadensersatzansprüche auslösen, wenn der vermeintliche Gläubiger bei Geltendmachung zumindest fahrlässig handelt. Das hat das Gericht im vor…

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Themen: Rechtsprechung , Rechnung , Vertrag , Parteien , Landgericht Mannheim , Slider , Abofalle , LG Mannheim , Opendownload

Erschienen 28. Januar 2010 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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