Abofalle zum Ersatz gegnerischer Anwaltskosten verurteilt
Erneut eine schlappe für den Betreiber der Website opendownload.de. Das hat die Betreiberfirma auch in zweiter Instanz verurteilt, dem Kläger die
Anwaltskosten zu erstatten, die ihm wegen der unberechtigten Mahnung entstanden sind. Der Kläger war seinerzeit auf der Website
opendownload.de, auf der im Web kostenlos erhältliche Software beschrieben wurde. Aus der Aufmachung der Website war nach
Feststellungen des Gerichts kein Hinweis auf die Kostenpflicht ersichtlich. Der Kläger registrierte sich und erhielt prompt eine
Rechnung. Später dann die bereits einschlägig bekannten anwaltlichen Mahnschreiben. Nachdem der Kläger seinerseits einen Anwalt mit
der Abwehr der Forderung beauftragte, zog die Beklagte ihre Forderung zurück. Mit seiner Klage begehrte der Kläger nunmehr Ersatz
seiner Anwaltskosten von dem beklagten Abofallen-Betreiber.
Zu Recht, wie das Landgericht Mannheim nunmehr entschied. Das Gericht stellt klar, dass zwischen den schon gar kein Vertrag zustande gekommen war. Zunächst war auf den ersten
Webseiten kein Kostenhinweis erkennbar und aufgrund der Aufmachung der Website musste der Kläger auch nicht mit einer
Kostenpflichtigkeit rechnen. Auch lag eine Kostenpflichtigkeit schon deshalb fern, da es sich um frei im Web erhältliche Software
handelte. Auch auf der Anmeldemaske war der Kostenhinweis nicht sofort erkennbar.
Im Ergebnis
durfte aufgrund der Gestaltung der Internetseite durch die Beklagte der Kläger davon ausgehen, das Angebot der Beklagten werde keine
Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, so dass ein Dissens gemäß § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist.
Danach war die Forderung bereits unbegründet. Die Geltendmachung einer Forderung kann unter Umständen Schadensersatzansprüche
auslösen, wenn der vermeintliche Gläubiger bei Geltendmachung zumindest fahrlässig handelt. Das hat das Gericht im vor…
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