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Abo-Verträge für Online-Spiele & Widerrufsrecht

am 18.07.2005 von Vertretbar Weblawg

Diesmal erlaube ich mir, meinen Gastbeitrag im law blog auch hier zu veröffentlichen (drei Beiträge in vier Tagen, das dürfte Rekord seit Beginn des Referendariats im April 2004 sein):
Online-Spiele (genauer wohl Massive Multiplayer Online Games oder kurz MMORPG) sind für Spielehersteller und Spieler gleichermaßen interessant: Der Hersteller verdient nicht nur beim erstmaligen Verkauf des Spiels über die Ladentheke, sondern auch an in der Regel monatlichen Abo-Gebühren für das Bereithalten des “Spielbretts” im Internet. Der Spieler kann dafür im Gegenzug die Vorzüge einer im Grundsatz unendlichen Spielewelt genießen, in der er auf “reale” Kontrahenten und Mitstreiter stößt.
Eines dieser Online-Spiele ist World Of Warcraft. Hersteller Blizzard gestattet jedem Käufer nach dem Kauf des Spielepakets für einen Monat die kostenlose Nutzung der Online-Spielewelt, danach ist der Abschluss eines Abos mit einer Vertragslaufzeit von einem, drei oder sechs Monaten fällig.
Der “Haken” des Abo-Modells: Nur in den Zahlungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass sich das Abo nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die jeweils gewählte Vertragsdauer verlängert, wenn der Nutzer nicht vorher kündigt.

Wer die Zahlungsbestimmungen nicht gelesen hat, fragt sich - wie einige Leser des law blog - , ob eine solche automatische Aboverlängerung “versteckt” in den Zahlungsbestimmungen zulässig ist. Die Antwort fällt bei “World Of Warcraft” eindeutig aus: ja.
Die Zahlungsbestimmungen von Blizzard sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) iSv § 305 Abs. 1 BGB. Entsprechend den von der Rechtsprechung zur Einbeziehung von AGB im Internet entwickelten Grundsätzen ist vor Abschluss des Abos durch einen als Link ausgestalteten deutlichen Hinweis darauf aufmerksam gemacht worden, dass dem Abo die …

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Sascha Kremer

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