Abo-Fallen und kein Ende

In den letzten Tagen häufen sich wieder einmal die Anfragen von Personen, die von einschlägigen Inkassofirmen und -kanzleien wegen angeblich abgeschlossener Abos im Internet in Anspruch genommen werden. Wie üblich wird behauptet, man hätte ein entsprechendes Abo im Internet abgeschlossen und damit Zahlungsverpflichtungen ausgelöst.

In der Regel können solche Schreiben ignoriert werden. Falls Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind, kontaktieren Sie kurz den Anwalt Ihres Vertrauens. Sollte Ihnen jedoch, ausnahmsweise, ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern, so müssen Sie handeln und, wenn Sie das Abo nicht wissentlich abgeschlossen haben, widersprechen.

Im Übrigen gilt: Kostenlose Software gibt es bei den einschlägigen Download-Portalen von Computer-Zeitschriften zuhauf. Dort müssen Sie in der Regel auch keinerlei persönliche Daten eingeben. Dort laufen Sie n…

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Themen: Abofallen , Kostenlose Software
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 28. Juni 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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