Abmahnwelle gegen mammographisch tätige Ärzte
am 21.10.2005 von http://info.folkertjanke.de
Seit Freitag, den 07.10.2005 erhalten bundesweit die mammographisch tätigen Gynäkologen und Radiologen ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei P. u. W. mit der Aufforderung die dem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 31. Oktober 2005 abzugeben.
In dem Schreiben wird behauptet, dass alle derzeit mammographisch tätigen Ärzte das Patent der von der Kanzlei vertretenen X-Ray GmbH verletzten. Die Verletzung soll darin liegen, dass das durch die Qualitätssicherungsrichtlinie zu § 16 und 17 der Röntgenverordnung für Konstanzprüfungen an Röntgeneinrichtungen für Mammographien die Einhaltung genau desjenigen Verfahrens (DIN 6868-7(04/2004) vorgeschrieben wird, welches exakt dem patentrechtlich geschützten Verfahren entspricht. Geltend gemacht werden Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Unklar ist, ob der …
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