Abmahnunsinn I: Falscher Empfänger

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte Sie über einen angeblichen privatenVerkäufer bei Ebay informieren, der monatlich über 100 Verkäufe realisiert, aber sich als Privatperson deklarieriert. Er bietet keine Gewährleistung bei seinen Gebrauchtwaren an . lmpressum, Widerrufsbelehrung fehlen. […] Eventuell können Sie den ja …

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Themen: Ebay
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 27. November 2007 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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