Abmahnungspost vom Nikolaus: Eine Checkliste zur modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung nach Filesharing-Abmahnung

Wegen zahlreicher Nachfragen hier eine kurze Checkliste der wesentlichen Aspekte beim Umgang mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen insbesondere nach einer Filesharing-Abmahnung. Was ist zu klären, um die im konkreten Einzelfall optimalste modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu gewährleisten? Ist die Abmahnung überhaupt grundsätzlich schlüssig, oder haften ihr bereits so viele Fehler und Ungereimtheiten an - oder handelt es sich um eine der im Umlauf befindlichen "Fake"-Abmahnungen, die ohnehin jede Reaktion überflüssig machen? Wem gegenüber soll ich im konkreten Fall die Erklärung tatsächlich in welcher Form abgeben? Kann ich für die Zukunft (mindestens für die Dauer der folgenden 30 Jahre!) auch eine mir ggf. mangels hinreichender Absicherung oder Überwachung des Internetanschlusses zuzurechnende, einschlägige Urheberrechtsverletzung Dritter verantwortbar ausschließen? Enthält die Erklärung ungewollt eine - vielleicht auch nur mittelbare - Verknüpfung der zukünftigen Unterlassungs- und Vertragsstrafen-Verpflichtung mit weitergehenden Anerkenntnissen - wie z. B. Schadensersatz- oder Kostenerstattungs-Versprechen? Genügt die Erklärung andererseits den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung an eine ausreichend ernsthafte und rechtsverbindliche Erklärung? Wird fälschlicherweise ein "Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" verlangt? Wird mit der Vertragsstrafen-Zusage der falsche Eindruck vermittelt, zukünftig auch für unverschuldete Verstöße zu haften, obwohl ich dazu eigentlich nicht verpflichtet bin? Ist im konkreten Einzelfall und vor dem Hintergrund der speziellen Risiken und Erwartungen eher eine möglichst eng am vorgeworfenen Verstoßsachverhalt orientierte oder eher eine weite Fassung des Verbotes innerhalb der Unterlassungserklärung sinnvoll und interessengerecht? Was ist im jeweiligen Einzelfall sinnvoller und interessengerechter: Die Festlegung einer in der Unterlassungserklärung bereits konkret bezifferten fixen Vertragsstrafe oder …

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Themen: Abmahnung , Rechtsanwalt , Filesharing , Unterlassungserklärung , Vertragsstrafe , Strafbewehrte Unterlassungserklärung , Modifizierte Unterlassungserklärung
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 2. Dezember 2011 auf http://petringlegal.blogspot.com.

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