Abmahnungsforderungen werden versteigert, seriöse Abmahner machen (mehr) Fehler – ist das Geschäft nicht mehr lohnend genug?
Wie Heise heute berichtete, versteigert die Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) jetzt Abmahnforderungen in Höhe von 90 Millionen (!)
Euro.
Nein, wirklich kein Verschreiber, Zitat:
Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen von 1286.80 Euro ergeben soll.
Das sind eine menge Akten! Diese Kanzlei hatte sich bislang unter KUW-Rechtsanwälte einen Namen gemacht, insbesondere in der
“Pornoabmahnungsbranche”. Diese Abmahnungen fielen daher besonders ins Auge, da der Titel der angeblich heruntergeladenen Filme schon
derart fies war, dass der Normalverbraucher schon aus Scham zur Spontanzahlung veranlasst wurde.
Aber warum werden plötzlich die zum
Verkauf angeboten, wenn das Geschäft so gut läuft?
Wir erinnern uns: Mitte dieses Jahres gab eine Abmahnungskanzlei – allerdings im Rahmen eines Prozesses in den USA- zu, dass sie mit
einer Überwachungsfirma zusammengearbeitet hatte, deren Ermittlungen offensichtlich in einer Vielzahl von Fällen falsch war und daher
“selbst nicht ausschließen konnte, dass sie in tausend Fällen falsche Abmahnungen verschickt hätte”. Daher hatte die
Abmahnungskanzlei nun die Zusammenarbeit mit der Ermittlungsfirma beendet. (Wobei ich mich bis heute frage, wie viele von den – wie
immer versichert – beweissicher dokumentierten waren denn nun hier falsch? Wieviele 1000 Euro wurden zu unrecht gezahlt?)
Kann es sein, dass inzwischen sehr viele Abmahnungskanzleien mit der ordnungsgemäßen Ermittlung von IP-Adressen bzw. den Inhalten
Probleme haben?
siehe Fall von letzte Woche : Die Filme gibt es nicht in Tauschbörsen, die .avi-Dateien wurden im mit den IP-Adressen als Nachweis
verbunden und kein einziger Hashwert stimmte mit dem angeblich behaupteten Filmwerk überein. Auf Nachfrage stellt sich die Kanzlei bis
heute tot. von selber Kanzlei hat ein anderer Mandant 3 Abmahnungen bekommen, bei denen die Filme allesamt nicht dem Inhalt entsprechen
– dafür hat er aber schon einmal die angebliche “Apruchsbegründung” der Abmahnkanzlei als “Vorgeschmack für den Fall erhalten, dass er
gegen den Mahnantrag Widerspruch einlegen würde”. Ich wage zu bezweifeln, dass er klagen wird. wenn auch hier die Hashwerte alle zu
anderen Filmen führen… Bei einer der führenden (!) Abmahnungskanzleien führte der behauptete einer abgemahnten, angeblich deutschen Filmversion zu einer amerikanischen
Cam-Version. Nach Einsichtnahme des Auskuftsbeschlusses entsprachen 2/3 sämtlicher glaubhaft gemachter, angeblich heruntergeladener
Filme ausweislich dazugehöriger Hashwerte nicht den Filmversionen, an denen die Abmahnungskanzlei umfangreich die Rechteinhaberschaft
glaubhaft gemacht und lückenlose Rechteketten versichert hatte. Die Abmahnungskanzlei habe ich daher vor rund 3 Wochen gebeten, deren
Aktiv…
» Vollständiger Artikel