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Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter nehmen zu

am 06.07.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/

Die IT-Recht Kanzlei wird in letzter Zeit immer häufiger mit
Fällen konfrontiert, in denen Händler wegen unverlangt zugesandter Werbe-Emails
abgemahnt werden. Die Adressaten solcher Emails scheinen sich oftmals nicht
mehr damit zu begnügen, den unerwünschten elektronischen Werbemüll einfach in
den virtuellen Papierkorb zu verbannen. Stattdessen greifen sowohl Privatleute
als auch Unternehmer immer öfter zur rechtlichen Keule der Abmahnung, um den
Absendern solcher Email-Newsletter beizukommen.


Gesetzlicher Unterlassungsanspruch


Was viele Händler nicht wissen oder aber billigend in Kauf
nehmen: Der Adressat einer unverlangt zugesandten Werbe-Email kann vom Absender
nach §§ 1004, 823 I BGB Unterlassung verlangen. Privatleute können sich dabei
auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen, das durch die Zusendung
unverlangten Werbemülls beeinträchtigt wird. Unternehmern steht der Anspruch
wegen eines widerrechtlichen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb zu. Darüber hinaus stellt das Versenden unverlangter
Werbe-Emails auch eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des § 7 II Nr. 3
UWG dar und kann daher von den nach § 8 III UWG aktivlegitimierten Personen
abgemahnt werden, auch wenn diese nicht selbst Adressat der Email-Werbung sind.


Wird eine solche Abmahnung über einen (nicht selbst
betroffenen) Anwalt ausgesprochen, so können allein hierdurch schon ganz
beachtliche Kosten auf den Versender von Werbe-Emails zukommen. Dieser ist dem
Abmahnenden nämlich zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die diesem durch
die Beauftragung eines Anwalts mit einer berechtigten Abmahnung entstehen. Die
Kosten für die Abmahnung richten sich dabei nach dem Streitwert der Angelegenheit.
Dieser wiederum richtet sich nach dem Interesse des Adressaten, das dieser
daran hat, zukünftig nicht mehr mit unverlangten Werbe-Emails belästigt zu
werden.


Streitwerte nach dem
LG Lübeck


Insoweit ist eine Entscheidung des LG Lübeck vom
6. März 2006 (Az.: 5 O 315/05) erwähnenswert, in der sich das Gericht
eingehend …

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