Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Weiterhin in “Mode” sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten, dabei ist es für mich
überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen immer noch nicht umfassend herumgesprochen hat. Um es mal
überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder
eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch es klingt: Es ist schon fast unmöglich, etwas zu verkaufen, zu dem
man nicht irgendwelche besonderen Hinweise geben muss. Der Evergreen der Abmahnungen ist dabei m.E. die wegen unterlassener Kennzeichnung nach der EnVKV, wobei ich vom Ausschreiben
des Namens bewusst absehe. Kurz gefasst bedeutet diese laienhaft ausdrückt: Wenn man “weiße Ware” verkauft, muss man die
entsprechenden Angaben zum Energieverbrauch dazu angeben. Wer das unterlässt, kann abgemahnt werden.
Daneben gibt es eine bunte Vielzahl von Verordnungen, bei denen mitunter zumindest fraglich ist, wie hier dem Verbraucher gedient
ist, der beim besten Willen keinen Überblick gewinnen kann. Kostprobe gefällig? Pflichten gibt es etwa bei (u.a. KosmetikV), Lebensmitteln (u.a. ZZulV & LMKV), bei
(Batterieverordnung) und auch für scheinbar
profane Dinge wie Kristallglas (u.a. KrGlasKennzG). Und das ist ernsthaft nur eine Kostprobe dessen, was man aus gutem Grund alles
übersehen kann als Händler – nur eben nicht übersehen darf.
Hinzu kommen die üblichen Fallstricke Preisangabenverordnung, Widerrufsbelehrung, AGB und Impressum, garniert mit speziellen
Prüfpflichten, etwa einer Altersprüfung bei Spirituosen oder “Filmen ab 18″. Auch nett sind in dem Zusammenhang andere Fallstricke,
die man häufig gar nicht vor Augen hat, etwa die Verwendung von Produktfotos ohne Genehmigung.
Da überrascht es nicht, wenn selbst das Bundesministerium resignierend schreibt:
Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden
Geholfen ist Ihnen damit aber auch nicht. Letztlich gilt die (profane) Wahrheit: Vorbeugen mit rechtlichem Rat ist der beste Weg. Und
wenn die Abmahnung doch eingetrudelt ist, sollte man nicht selber “irgendwas machen” sondern umgehend und schnellstmöglich
rechtlichen Rat vom Profi holen.
Wie wichtig das “umgehend” ist, zeigen andere Fälle, in denen zuerst gewartet und dann in aller hektik Falsch vorgegangen wurde: Wer
nämlich am Ende die (evt. zu Re…
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