Abmahnungen durch Rechtsanwaltskanzlei Lihl aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Der weiße Büffel
Unserer Kenntnis nach mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Lihl im Namen der Eurovideo Bildprogramm GmbH Urheberrechtsverletzungen infolge
der unerlaubten Verbreitung des geschützten Filmwerkes Der weiße Büffel in sogenannten „Online-Tauschbörsen“ ab.
Sind Sie abgemahnt worden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der beigefügte vorformulierte
Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende, nachteilige Konsequenzen haben.
Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet verzichtet werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben
wir bereits zahlreich…
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