Abmahnungen gehören in den Mülleimer? (Update)

Die ehemalige Bundesjustizministerin, Fr. Zypries, war bei einer Podiumsdiskussion anwesend und äußerte dort laut Presse zum Thema Abmahnungen:

So etwas solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid.

Sollte dies tatsächlich so gewesen sein – man muss ja mitunter bei Presse-Zitaten vorsichtig sein – ist an dieser Stelle dringend zu raten, diesem Rat nicht zu folgen. Bei diesem Zitat werden Abmahnungen und Mahnungen durcheinander gewürfelt: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten und nicht reagieren, geht es dem Grunde nach nicht um einen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch, sondern um ein Unterlassen einer Handlung. Und wer sich darum gar nicht kümmert, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (irgendwann) später eine einstweilige Verfügung ins Haus bekommen. Mit dieser Verfügung gehen erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten einher, ganz zu schweigen von dem wahrscheinlich noch folgenden Hauptsache-Verfahren.

Der Rat “Ab in den Müll damit” bezieht sich bestenfalls auf(unberechtigte) Mahnungen, speziell mit Blick auf so genannte Abo-Fallen. Hier gilt durchaus das Credo “Nicht beachten”, wobei ich auch hier wenn überhaupt nicht zum “wegschmeißen” anregen würde, sondern zum Abheften anrate – damit bei späterer rechtlicher Beratung der Vorgang nachvollziehbar ist. Dabei ist es auch hier generell ratsam, nicht einfach still zu halten, sondern sich immer zu informieren und zu wehren. Die meisten Abzock-Systeme leben gerade davon, dass von Betroffenen (durch Stillhalten) auf der Gegenseite keine Arbeit produziert wird. Zudem leben gerade strafrechtliche Ermittlungen von zahlreichem Feedback. Auch ist die Gefahr zu bedenken, dass man sich irrt und eine doch berechtigte Forderung als unberechtigt ignoriert fahrlässig weitere Kosten produziert. Insofern sollten Betroffene immer Rat suchen, sei es bei Verbraucherzentralen oder hie erfahrenen Rechtsanwälten, die gängige Methoden umgehend (er)kennen.

Update

Man lernt mit der Zeit ja kritisch zu sein, wenn man die Presse zitiert – daher hatte ich schon gestern darauf hingewiesen, dass das Zitat der Presse so nicht stimmen muss. Schon Netzpolitik.org berichtete gestern in einem Update, dass ein leser auf Fehler im HAZ-Artikel hingewiesen hatte. Ich stelle gerade fest, dass der Artikel nunmehr geändert wurde, dort…

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Themen: Abzocke , Abmahnung , It-recht
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 1. Mai 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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