Abmahnung wg. Filesharing vom OLG Düsseldorf als “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” eingestuft

Eine weitere Gerichtsentscheidung, die Betroffenen von Abmahnungen wg. Filesharing Hoffnung macht: Das OLG Düsseldorf hat am 14. November 2011 – I – 20 W 132/11 – entschieden, dass eine Abmahnung durch die Kanzlei Rasch den urheberrechtlichen Verstoß nicht erkennen lasse und damit ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten nicht bestehe und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden müsse. Selbst der bereitwilligste Schuldner kö…

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Themen: Filesharing , WG
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 16. Januar 2012 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.

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