Abmahnung wegen unerlaubten Filesharings erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!
am 04.01.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Die IT-Recht-Kanzlei wird in letzter Zeit wieder häufiger
mit Fällen von Filesharing konfrontiert. Häufig melden sich verzweifelte
Eltern, die wegen Filesharing-Aktivitäten Ihrer Kinder abgemahnt wurden, von
denen sie bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Ahnung hatten. Aufgrund der Zunahme
derartiger Fälle hat das Thema in der jüngeren Vergangenheit auch wieder
verstärkt Eingang in die Medien gefunden. Die IT-Recht-Kanzlei nimmt dies zum
Anlass, die rechtlichen Hintergründe beim Filesharing einmal genauer zu
beleuchten. Dabei wird insbesondere auf haftungsrechtliche Fragen eingegangen.
Was genau versteht man eigentlich unter "Filesharing"?
Unter Filesharing (dt. "gemeinsamer Dateizugriff", oder "Dateien teilen") versteht man das Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern
des Internets über sog. Tauschbörsen, die vollständig oder überwiegend auf dem
Peer-to-Peer-Prinzip beruhen. Dabei stellen sich die Teilnehmer gegenseitig
über die jeweilige Tauschplattform Daten zur Verfügung. Hierzu sind alle
Computer der Nutzer über eine bestimmte Software in einem eigenen Netzwerk
miteinander verbunden. Um an dem Netzwerk teilnehmen zu können, ist es
erforderlich, eine entsprechende Software, welche im Internet kostenlos
angeboten wird, herunter zu laden und zu installieren, sowie sich selbst zu
registrieren und einen Benutzernamen anzugeben. Jeder Nutzer der
Internettauschbörse bietet den anderen Nutzern sodann Einblick in einen
bestimmten Teil der Festplatte seines Computers. Die Daten werden dann
gegenseitig über die Tauschplattform zur Verfügung gestellt. Dabei bietet
jeder, der auch nur ein Datenpaket einer Datei von einem anderen Nutzer auf
seine eigene Festplatte lädt, dieses Datenpaket bereits wieder anderen Nutzern
für den Download durch diese an. Bekannte Filesharing-Systeme sind z. B.
BitTorrent, Morpheus und BearShare, die auf einem Gnutella genannten Projekt
bzw. Protokoll beruhen. Weitere bekannte Anbieter bzw. Systeme mit überwiegend
eigener Technik sind Kazaa, Audiogalaxy, Freenet und eDonkey2000.
Wie werden die Nutzer von Tauschbörsen …
Bilderklau im Internet
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet berichtet und Wege und Mittel aufgezeigt, wie man sich als Betroffener gegen derartige Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann. Dennoch erreicht die IT-Recht-Ka…
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Die herrschende Meinung / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich als Störer für von diesem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung, falls er durch ein unvschlüsseltes Funknetz (WLAN) gegenüber jedermann den Zugang zum…
OLG Köln: Rapidshare - Ein Filesharing- Anbieter hat nach Kenntniserlangung von urheberrechtswidrigen Veröffentlichungen nur alle erfolgversprechenden und zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um solche Verstöße in Zukunft möglichst zu unterbi
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AG Offenburg: P2P-Tauschbörsen - Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist (im Bereich der Bagatellkriminalität) offensichtlich unverhältnismäßig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist im Bereich der Bagatellkriminalität offensichtlich unverhältnismäßig. <br><br> 2. Die Beantragung der Auskunf…
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter Anwendung der Grundsätze über die zivilrechtliche Störerhaftung haftet derjenige als (Mit-) Störer, wer es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLan-Verbindung ermöglicht, seinen Internetzugang zu nutzen und Rechtsverletzung zu beg…
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