Abmahnung wegen Ed Hardy Plagiaten kann teuer werden
Es gibt immer wieder
die mit Abmahnungen wegen angeblicher Markenverletzungen gegen Onlinehändler insbesondere bei eBay vorgehen. Teilweise geschieht dies
um gegen Marken- und Produktpiraterie vorzugehen, teilweise auch um den eigenen selektiven Vertrieb und damit das Image der Marke zu
schützen.
Im vorliegenden Fall ist das besondere jedoch, dass hier nicht gegen einen Händler vorgegangen wurde, sondern gegen eine Privatperson
die 1 T-Shirt auf eBay angeboten hatte. Dieses T-Shirt war wohl ein Plagiat, da es eine leicht abgewandelte Form eines Original-Teils
war.
Da es an einer geschäftsmäßigen Handlung fehlte, wurde der Anspruch gegen den T-Shirt Verkäufer auf urheberrechtliche Ansprüche
gestützt, da eine Urheberrechtsverletzung an der auf dem T-Shirt befindlichen Grafik vorliege. Urheberrechtliche Vorschriften finden
auch gegenüber Priavtpersonen Anwendung.
Vor dem Amtsgericht Frankfurt a. Main (Urteil vom 11.04.2008 - Az. 31 C 2456/07) stritten die Parteien nun über die mit der Abmahnung
verbundenen Kosten. In der selbst war ein
Streitwert von EUR 50.000,- zugrunde gelegt. Diesen Streitwert und die daraus resultierenden Anwaltsgebühren bestätigte das
Frankfurter Amtsgericht. Dies wurde damit begründet, dass es sich bei um eine weltweit bekannte Marke handele und das T-Shirt über das Internet weltweit angeboten wurde.
Fazit: Bereits ein einmaliger Verkauf von unechter Ware im Internet kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Falls man
selbst so eine Abmahnung erhält, sollte man diese in jedem Fall überprüfen lassen und dann entsprechend handeln.