Abmahnung Waldorf Frommer TELE MÜNCHEN FERNSEH GmbH & Co Produktionsgesellschaft: The Ward
Zurzeit mahnt die Münchener Kanzlei Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Tele München
Produktionsgesellschaft ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich
geschützter Werke über Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der ist der Film
The Ward.
Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten
und Ersatz entstandenen Schadens. Dem Abgemahnten wird dabei ein Vergleichsangebot von 956,00 EUR unterbreitet.
Behauptet wird, dass das Werk über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf
hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der
Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG
verpflichtet sei.
Wie sollte man sich verhalten ?
Die Fristen:
Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden,
um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. In den seltensten Fällen werden bei Ablauf der Frist gerichtliche Maßnahmen eingeleitet.
Nehmen Sie diese trotzdem ernst und reagieren Sie zeitnah.
Ihre Reaktion:
Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren
(einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage). Dies führt wegen der hohen Streitwerte zu exorbitanten Kosten.
Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem oder für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.
Die Unterlassungserklärung:
Weiterhin sollte auch dann, wenn Sie nicht Täter waren, eine Unterlassungserklärung (nicht die beigefügte) abgegeben werden.
Dies sollte bereits deshalb erfolgen, weil dadurch der Streitwert sinkt. Sollten Sie sich verteidigen wollen, auch u.U. vor Gericht,
wird es wesentlich günstiger.
Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Da die Annahme der vorgefertigten
Unterlassungserklärung dazu führt, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können, sollte die Erklärung
auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden.
Die Zahlungsansprüche der Gegenseite
Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung des Sachlage nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass die Protokolle gerade im Falle
von Containern (German Top 100) nicht nachweisen lassen, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.
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