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Abmahnung statt Knöllchen?

am 06.09.2007 von http://ra-melchior.blog.de

Das Abmahnen ist ja ohnehin zum juristischen Massensport geworden. Der Kollege Hoenig weist auf eine neue Variante hin: Parkplatzdiebe anwaltlich abmahnen. Das ganze bieten findige Münchener Kollegen natürlich zeitgemäß an - „Online-Abmahnung in zwei Minuten:

„Es bleibt also ein Restrisiko, letzten Endes doch auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben oder zumindest lästige Scherereien zu haben. Wer dies vermeiden will, dem bleibt aber eine einfache und effektive Alternative zum Abschleppen: den Falschparker per Anwaltsschreiben abzumahnen und zur Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung aufzufordern.
Per Anwaltsschreiben wird der Falschparker (bzw. dem Fahrzeughalter) auf seinen Rechtsverstoß hingewiesen. Der Falschparker muss dann schriftlich erklären, dass er künftig nicht mehr auf dem Privat- oder Kundenstellplatz parken wird. Verstößt er später trotzdem noch einmal dagegen, ist er verpflichtet, dem Parklatzbesitzer eine schmerzhafte Vertragsstrafe zu zahlen (bis zu 1.000 Euro pro Verstoß). Außerdem muss der Falschparker auch die Anwaltskosten für das Abmahnschreiben tragen – er bekommt also auch einen finanziellen Denkzettel. Der Parkplatzeigentümer dagegen trägt kein finanzielles Risiko und hat deutlich weniger Scherereien als beim Abschleppen lassen des Falschparkers. …

Vorher bei http://ra-melchior.blog.de (RA J. Melchior, Wismar)

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