Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk für Video-Aktuell
Aktuell lässt nun auch die Video Aktuell Betriebs GmbH (Abteilung Goldlight) zahllose Internetuser wegen angeblich in
Internettauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk abmahnen.
Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, anderen Internetusern im Rahmen eines Peer-To-Peer-Netzwerks rechtswidrig urheberrechtlich
geschützte Filmdateien zum Download angeboten zu haben. Meist handelt es sich dabei um einfache Pornofilme jeglicher Spielart.
Dennoch fahren die Anwälte der Pornoindustrie mit der Aussprache einer „kostenpflichtigen Abmahnung“ schwerstes Geschütz auf und
verschrecken so die meist arglosen Empfänger des bedrohlichen Anwaltsschreibens.
Richtige Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung der Anwälte Schulenberg & Schenk
Erster Tipp: Ruhe bewahren. Die Welt geht nicht unter! Machen Sie sich gegenwärtig, dass das wuchtige Anschreiben bei Ihnen zunächst
Angst und Unsicherheit erzeugen soll und damit den Weg zu einem übereilten Anerkenntnis der horrenden Forderungen ebnen möchte. Angst
und Unsicherheit sind jedoch stets schlechte Ratgeber. Sie sollten vielmehr besonnen reagieren und die Angelegenheit sachlich
betrachten. Stellen Sie zunächst sicher, das kein Computer an Ihren Internetzugang angeschlossen ist, der über Programme wie „Kazaa,
Limewire, Bearshare, Bittorent, Edonkey, Emule, Azureus, oder Shareaza“ Kontakt zu Tauschbörsen, wie „Gnutella, Bittorent, Faststrack oder eDonkey200“ aufbaut.
Überprüfen Sie auch, dass keine Kinder oder Dritte Zugriff auf Ihren Internetanschluss haben. Sofern Sie das Internet über W-Lan
nutzen, muss sichergestellt sein, dass das Funknetzwerk nach neuestem Standard verschlüsselt ist. Nun können Sie sich mit dem
Ansprüchen der Gegenseite auseinandersetzen. Sie brauchen hierbei keine „24-Stunden-Abmahn-Notfall-Hotline“ (es besteht kein Notfall:
Sie haben bislang lediglich einen Brief erhalten!), sondern bestenfalls Ruhe, Bedenkzeit und im Zweifel den verlässlichen Rat eines
in diesen Fällen erfahrenen Anwalts.
Das wollen die Abmahner: Geld und Unterlassung
Der Empfänger der Abmahnung sieht sich verschiedenen Ansprüchen ausgesetzt. Die Abmahner verlangen Unterlassung weiterer
Verletzungshandlungen und Schadensersatz bzw. den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten. Das Abmahnschreiben erweckt hierbei den
Anschein, dass diese Forderungen aufgrund der zitierten Urhebergesetze und der angegebenen Rechtsprechung, sowie wegen der
vermeintlichen Ermittlungsergebnisse dem Grunde nach völlig eindeutig bestehen. Das Gegenteil hiervon ist jedoch der Fall.
Die Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg und Schenk sind als pauschale Standardschreiben gehalten, welche zwar eine Vielzahl von
allgemeinen rechtlichen Erwägungen aufweisen, letztlich jedoch die stets bestehenden Besonderheiten des Einzelfalls außer Acht
lassen. Bei Ausfertigung der Briefe werden nur die e…
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