Abmahnung per E-Mail: Verlustrisiko und Zugangsnachweis

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.2009; Az.: 312 O 142/09

Wie bereits auf IT-Prozessrecht berichtet, hat der BGH im Jahre 2006 die Frage beantwortet, wer den Zugang einer Abmahnung darzulegen und zu beweisen hat. Das Landgericht Hamburg hatte sich nun vor einiger Zeit mit der Frage zu beschäftigen, wer beweisen muss, dass eine Abmahnung, die lediglich per E-Mail versandt wurde, nicht zugegangen ist und wer infolge dessen das Verlustrisiko bei der Übermittlung trägt.

Im Fall trug es sich zu, dass der Abmahner die Abmahnung lediglich per E-Mail an den Abgemahnten übersandte. Die Absendung der E-Mail war im Prozess unstreitig gewesen. Der Abgemahnte verteidigte sich mit der Argumentation, die Abmahnung sei ihm nicht zugegangen, da seine Firewall die E-Mail abgefangen hatte.

Eine Abmahnung ist an keine Form gebunden, sie kann per Brief, per Fax, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ausgesprochen werden. Hiernach ist es also grundsätzlich möglich eine Abmahnung nur als E-Mail zu versenden. Das Gericht äußerte im Rahmen seiner Entscheidung zwei interessante Aussagen auf:

1. Grundsätzlich trägt der Abgemahnte die Darlegungs- und Beweislast, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist (Im vorliegenden Fall war unstreitig, dass die Abmahnung abgeschickt worden war).

2. Das Risiko, dass die Email bei der Übermittlung verloren geht, hat der Abgemahnte zu tragen (Im vorliegenden Fall war unstreitig, dass die E-Mail von der Firewall des Abgemahnten abgefangen und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert wurde). Das Gericht begründet seine Auffassung damit, dass der Abgemahnte auch beim Versand einer Abmahnung auf dem Postweg das Verlustrisiko zu tragen habe und in der Sache somit beim Versand einer Abmahnung als E-Mail das Gleiche zu gelten habe, da kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung besteht.

Der BGH hatte bereits im Jahre 2006 zur Streitfrage Stellung bezogen, wer darlegen und beweisen muss, dass die Abmahnung zugegangen ist (lesen Sie hierzu “Die Abmahnung. Teil 2: Der Zugang der Abmahnung”). Der BGH geht im Gegensatz zum LG Hamburg davon aus, dass das Verlustrisiko vom Abmahner zu tragen ist, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rechtsprechung , Abmahnung , Bgh , Hamburg , Risiko , Zugang

Erschienen 20. Juni 2010 auf http://it-prozessrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Die Abmahnung. Teil 2: Der Zugang der Abmahnung

IT-Prozessrecht | 1. Mai 2010 — Wann ist eine Abmahnung zugegangen und wer muss beweisen, dass der Abgemahnte die Abmahnung erhalten hat? Damit die Abmahnung…

Abmahnung per Einschreiben: Zugang und Verlustrisiko

IT-Prozessrecht | 9. Januar 2011 — LG Berlin, Urteil vom 30.09.2010, Az.: 52 O 187/10 Das Landgericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung im Rahmen es …

Die Abmahnung. Teil 2: Der Zugang der Abmahnung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Mai 2010 — Damit die Abmahnung ihre Wirkung entfalten kann (namentlich den Abgemahnten auf ein unzulässiges Verhalten hinzuweisen und ihn …

Zugang einer Abmahnung per eMail trotz Firewall

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 4. Februar 2010 — Ist eine Abmahnung per eMail möglich? Muss der Zugang der Abmahnung bewiesen werden und wenn ja, von wem? In einem vor dem LG Hamb…

Kein Zugang der Abmahnung bei falscher Adressierung

IT-Prozessrecht | 2. August 2010 — OLG Köln, Urteil vom 21.01.2008; Az.: 6 W 182/07 Gegenstand dieses Falls war die Versendung einer Abmahnung per Einschreiben/…

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung auch per E-Mail rechtmäßig

IT-Rechtsinfo | 11. Januar 2010 — Hintergrund: Ein Anwalt mahnte die Betreiberin eines Branchenportals ab, die unzulässiger weise die Bezeichnung „Fachanwalt für Ma…

Abmahnung per E-Mail zulässig

dennisheinemeyer.eu | 3. Februar 2010 — Wie Rechtsanwälte Beuger & Solmecke in ihrer aktuellen Pressemitteilung mitteilen, hat das Landgericht Hamburg entschieden…

LG Hamburg: (Wettbewerbsrechtliche) Abmahnung kann auch per E-Mail zugestellt werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 7. Dezember 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 312 0 142/09 § 12 Abs. 1 S. 2 UWG Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewe…

Muss der Zugang der Abmahnung nachgewiesen werden?

Internet-Law | 3. Februar 2010 — Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das übrigens schon eine Weile im Netz kursiert, sorgt auf Twitter gerade für Wirbel. D…

Die Kostenerstattung bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

IT-Prozessrecht | 7. Juli 2010 — BGH, Urteil vom 10. 12. 2009; Az.: I ZR 149/ 07 Nach der gesetzlichen Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann der Ersatz der…