Abmahnung wegen Linksetzung?

Der Metronaut berichtet von einem interessanten Sachverhalt, der sich nach dortigen Angaben in etwa so abgespielt haben soll:

Der bayerische Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes, droht Metronaut mit rechtlichen Schritten. [...] Im Artikel wurden die Phrasen “Kinderschutzbund Bayern” und “Deutscher Kinderschutzbund” mit der Google-Suche nach “Porn” und einem Sexshop verlinkt. [...] In einer Mail von heute, 14:39 Uhr wurde der Metronaut-Redaktion nun eine Frist bis morgen, 12 Uhr gesetzt. Wenn bis dahin die Links nicht gelöscht oder korrigiert seien, werde man rechtliche Schritte einleiten, so die Pressestelle des Kinderschutzbundes.

Frage: Ist das Verlinken in diesem Fall tatsächlich ein Problem, das zu einer Abmahnung führen kann? Zuerst einmal findet man in den Kommentaren (natürlich anonym) den üblichen Schwachsinn, den ich hier gerne wieder einmal aufgreife. Dort liest man:

Wer eine solche E-Mail schreibt, der droht nur, geht aber nicht zum Anwalt. Oder er war schon da und der hat laut gelacht. Ein freundliches “leckt Euch selbst am Allerwertesten” wäre die passende Antwort.

Und da wundert man sich, warum es heutzutage im Netz Abmahnungen hagelt. In der Tat ist dieses “Statement” nach meiner – inzwischen jahrelangen – Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen durchaus repräsentativ: Der durchschnittliche Webmaster reagiert auf ein freundliches Anschreiben per Mail im Regelfall gar nicht. Umso lauter ist das Geschreih hinterher, wenn es eine (teure) Abmahnung gibt, dass man doch einfach mal hätte anschreiben können. Fakt ist: Wer in der Rechtsdurchsetzung lange genug dabei ist, hat irgendwann schlicht keine Lust mehr, “freundliche Emails” zu schreiben, weil viel zu viele gerade der Meinung sind, eine solche Mail kann man getrost ignorieren. Wer dann hinterher auf vierstelligen Kosten sitzen bleibt, der tut es zu Recht.

Nun zum Thema: Wenn man bewusst falsche Links setzt (also Domain1.de schreibt, das aber mit Domain2.de verlinkt) – ist das ein Problem, das abgemahnt werden kann? Der Autor im Metronaut versprüht Optimismus, “dass die rechtlichen Schritte gegen uns eigentlich keine Chance haben” – ich bin mir da keinesfalls sicher.

An dieser Stelle für die technisch nicht ganz bewanderten zur Frage, warum man derart verlinken möchte: Erstens natürlich als Meinungsäußerung (“zum Zanken”), weil ich hoffe, dass bei einem derart gesetzten Link der ein oder andere Leser zumindest griemelt. Zum anderen kann man aber darüber hinaus durch massenhaft gesetzte falsche Links entsprechende Suchmaschinenbewertungen erreichen. Vor einigen Jahren wurde das demonstriert, als die suche nach “miserable failure” zielgerichtet bei Google zur Biographie von George Bush führte (dazu hier lesen). In einer konzertierten Aktion kann man damit also durchaus zielgerichtet Suchergebnisse verfälschen.

Wie ist das nun rechtlich? Zuer…

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Themen: Anwalt , Google , Abmahnung , It-recht , Hyperlink , Weblinks

Erschienen 10. Februar 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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