Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die Savoy Film GmbH- Autumn of the Living Dead
Die Kanzlei mit Sitz in mahnt im
Auftrag der Savoy Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.
Gegenstand der ist u.a. der Film
,,Autumn of the Living Dead” von Steven
Rumbelow
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern verlangt, Schadensersatz zu leisten und
für entstehende Rechtsanwaltskosten aufzukommen. Des Weiteren wird dem Betroffenen ein Vergleichsangebot in Höhe von 962,00 EUR
unterbreitet.
Auch wenn der Betroffene für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben werden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu vermeiden, die zu
erheblichen Mehrkosten führt.
Eine Zahlung der geforderten Beträge sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung erfolgen.
Gerne stehen wir Ihnen hierfür unter 030/69 04 1515 zur Verfügung.
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