Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)

Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

Die Abmahnung beinhaltet:

Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung Aufforderung zur Auskunftserteilung Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.

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Themen: Frankfurt , Graf Von Westphalen , Neue Abmahnung , Navteq Gmbh

Erschienen 7. Juli 2011 auf http://www.abmahnschutz24.de.

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