Abmahnung der Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag der Band Culcha Candela wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album
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Die Kanzlei Bindhardt Rechtsanwälte mahnt im Namen der Gruppe (im Einzelnen: Omar David Römer Duque, Hanno Graf, Matthäus Jaschik,
Lars Barragan De Luyz, Mathias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Jan Krouzilek, Simon Müller-Lerch) Urheberrechtsverstöße infolge der
illegalen Verbreitung des geschützten Musikalbums in sogenannten “Online-Tauschbörsen” ab.
Falls Sie abgemahnt wurden, fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der beigefügte vorformulierte
Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende, nachteilige Konsequenzen haben.
Darüber hinaus sollte auf die Verwendung “modifizierter Unterlassungserklärungen” aus dem Internet verzichtet werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere hohe Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung. Als qualifiziert…
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