Abmahnung von Anbietern bei Rapidshare & Co.

Klassische Tauschbörsen wie »eMule« werden bekanntlich im Auftrag von Film- und Musikindustrie engmaschig auf Urheberrechtsverletzungen überwacht. Inzwischen setzt sich auch die Erkenntnis durch, dass populäre dezentrale Filesharing-Verfahren wie BitTorrent bei rechtlich angreifbaren Inhalten keinesfalls mehr Anonymität bieten: Gerade weniger computererfahrene Nutzer bemerken oft nicht einmal, dass sie mit BitTorrent eine Datei nicht nur herunterladen, sondern sie zugleich auch anbieten.

Im Ergebnis haben sich viele derartige Angebote auf Internet-Portale wie »Rapidshare«, sogenannte Sharehoster, verlagert. Auch dort wird allerdings gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen vorgegangen. Das Portal »gulli.com« berichtet heute von einer Abmahnung der einschlägig bekannten »Waldorf Rechtsanwälte« gegen eine Person, die angeblich einen Film auf diesem Portal platziert hatte.

Pikantes Detail: Aus dem gulli.com vorliegenden Schreiben lässt sich offenbar schließen, dass …

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Themen: Datenschutz , Abmahnung , Filesharing , Rapidshare , Portale , Gulli , Waldorf , Download , Peer2peer , Sharehoster

Erschienen 25. Januar 2011 auf http://judiz.de.

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