Abmahnung als „Retourkutsche“ kann nach hinten losgehen
am 05.05.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Gemäß § 8 IV UWG ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Zwei Entscheidungen des Landgerichts München haben nun präzisiert, wann von einer solchen missbräuchlichen Abmahnung auszugehen ist.
LG München I – Urteil vom 28.11.2007 (Az. 1 HK O 5136/07)Nach § 8 IV UWG ist eine Abmahnung insbesondere dann missbräuchlich, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Im vorliegenden Urteil legte das Gericht fest, welchem konkreten Verhalten eine Indizwirkung hinsichtlich der Missbräuchlichkeit einer Abmahnung nach § 8 IV UWG zukommt. So geht das Gericht davon aus, dass eine (Gegen-)Abmahnung, die eine unmittelbare Reaktion auf vorangegangene Abmahnungen der Gegenseite darstellt (also eine sog. „Retourkutsche“), ein starker Hinweis auf ein solches missbräuchliches Geltendmachen wettbewerbsrechtlicher Ansprüche darstellt.
Allerdings schränkt das Gericht ein, dass es für die Annahme eines solchen missbräuchlichen Abmahnens einer umfassenden Einschätzung der Motivationslage dessen bedarf, der Ansprüche geltend macht. Dies müsse vor allem vor dem Hintergrund der Interessen beider Parteien und insbesondere der kostenrechtlichen Folgen betrachtet werden.
LG München I – Urteil vom 16.01.2008 (Az. 1 HK O 8475/07)Weitaus präziser und differenzierte urteilte das LG München in dem zweiten angesprochenen Fall.
So hat es klar gestellt, dass nicht in jedem Fall von einer missbräuchlichen Abmahnung ausgegangen werden kann, wenn sie bloß unmittelbar einer Abmahnung der Gegenpartei folgt. Wird jemand abgemahnt, so dürfe § 8 IV UWG nicht dazu führen, dass der Abgemahnte beispielsweise nicht auch denselben Rechtsverstoß bei seinem …
Hier der Autor oder Institution bei PM LG München I: Retourkutsche II - Zur Frage, wann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG anzusehen sind.
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LG München I: Retourkutsche I - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung mit dem Hauptziel eine hohe Kostenbelastung des Wettbewerbers als Retourkutsche für eine vorausgegangene wettbewerbsrechtliche Abmahnung - durch diesen Wettbewerber -
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Stellt eine Abmahnung (unstreitig) die unmittelbare Reaktion auf zuvor zugegangene Abmahnungen eines Wettbewerbers dar, mit dem Ziel diesen hierfür mit einer möglichst hohen Kostenbelastung zu bestrafen (Retourkutsche), liegt hierin ein starke…
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gemäß § 8 Abs. 4 UWG
Handakte WebLAWg / 1. Nach § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden e…
KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet began…
4A_291/2007: Nicht missbräuchliche Kündigung
Blawg von David Vasella / Das BGer schützt die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin aufgrund der Spannungen im Unternehmen, die der Arbeitnehmer durch sein Verhalten zu verantworten hatte, als nicht missbräuchlich nach OR 336 I a. Es verweist auf s…
LG Bückeburg: nicht nur aberwitzig falsch, sondern geradezu dreist - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gemäß § 8 Abs. 4 UWG.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden…
Nichtige Schiedsklauseln
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einer jetzt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verkündeten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind die Gericht verpflichtet, im Rahmen eines Verfahrens auf Aufhebung einer Schiedsvereinbarung die Nichtigkeit der Schiedsklause…
LG Lübeck: AGB von eBay gelten auch zwischen den Mitgliedern; Telefonnumer in Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig; Verstoß gegen Verpackungsverordnung und Textilkennzeichnungsgesetz kann Bagatellverstoß sein
Dr. Bücker Newsfeed / 1. Das Landgericht Lübeck hat mit Urteil vom 22.04.2008 – 11 O 9/08 – entschieden, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Auktionshauses eBay auch für die Verträge der eBay-Mitglieder untereinander gelten. Die Informati…
