Abmahnung als eBay-Auktion: ungeschickt vielleicht, aber missbräuchlich?

Die Bloggerszene, angeführt von Udo Vetter echauffiert sich momentan über eine ungewöhnliche Werbeaktion des Kollegen Thomas Feil. Die Kanzlei Feil schaltet auf eBay Auktionen, in denen sie die Abmahnung von Konkurrenten zu Preis von 300,00 € anbietet. Die Beschreibung der Auktion lautet auszugsweise wie folgt:

"Ärgert Sie ein Konkurrent? Wir mahnen Ihren Konkurrenten wegen Verstöße gegen gesetzliche Wettbewerbsregelungen in Ihren Auftrag ab.

Sie bieten auf eine berechtigte außergerichtliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Der in der Auktion genannt Preis ist nur dann an uns zu zahlen, wenn Ihr Anspruch gegen den Konkurrenten auf Freistellung von den gesetzlichen Gebühren (nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) der Abmahnung gegen uns beim Konkurrenten gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG uneinbringlich ist."

Wo das böse Wort „Abmahnung“ fällt, ist natürlich auch das noch viel bösere Wort „Rechtsmissbrauch“ nicht weit. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis die „guten“ Kollegen sich zu Wort melden würden. Dementsprechend nutzten nun Kollegen aus Berlin die Gunst der Stunde, die die angebliche Rechtsmissbräuchlichkeit des Angebots damit begründen, dass

„eine Geltendmachung von Gebühren die über € 300,- hinausgehen, im vorliegenden Fall also bereits nach allgemeinen Grundsätzen unzulässig und möglicherweise sogar strafrechtlich als Betrug relevant wäre.“

Der aufmerksame Leser stutzt zurecht. Die Anzeige der Kanzlei Feil kündigt nirgendwo an, bei Gegner Gebühren, die über die 300,00 € hinausgehen, geltend machen zu wollen. Aber der schlaue Anwalt weiß ja gottseidank, wie er mit der Verwendung des Konjunktivs geschickt sogar strafrechtlich relevante Vorwürfe andeuten kann, ohne sie in direkter Rede aussprechen zu müssen.

Aber damit nicht genug:

„Die Freistellung von Rechtsanwaltskosten ist ein ganz klassisches Indiz für Rechtsmißbrauch, hier kommt noch die Formulierung “Ärgert Sie ein Konkurrent?” hinzu, die ebenfalls klar von der berechtigten Geltendmachung von Ansprüchen wegweist. Somit ist eine auf Basis dieser Auktion möglicherweise ausgesprochene Abmahnung von vornherein unzulässig. Damit besteht weder der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung noch ein Gebührenerstattungsanspruch, somit vorliegend auch nicht in Höhe von € 300,-.“

Auch die Ankündigung der Freistellung von den Rechtsanwaltsgebühren findet der aufgestachelte Leser des eBay-Abgebots nicht. Dort wird nur zurecht darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts unter bestimmten Umständen (§§ 12, 9 UWG) vom Gegner zu erstatten sein kann. Einen solchen Hinweis für rechts…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Ebay
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 22. August 2008 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Rechtsanwalt kündigt Abmahnmißbrauch öffentlich an

BERLIN BLAWG | 21. August 2008 — Ein bemerkenswertes Angebot eines Rechtsanwaltes findet sich derzeit auf der Handelsplattform eBay. Dort heißt es: Ärgert Sie ein …

Erwähnung für Rechtsanwalt Thomas Feil

LawBlog | 22. August 2008 — Der Hannoveraner Rechtsanwalt Thomas Feil aus der Kanzlei Feil Rechtsanwälte ist mir unbekannt. Nein, nicht richtig. Gestern be…

Udo Vetter abgemahnt?

kanzlei-hoenig.de | 22. August 2008Rechtsanwalt Thomas Feil ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und verschickt Abmahnungen. Das gehört zum Handwerk un…

Law & SEO

RA-Blog | 22. August 2008 — Was haben Bushido, RA Udo "Lawblog" V. und die Purzel Video GmbH gemeinsam? Nichts? Doch. Sie stehen auf der "Gegnerliste Abmahnun…

Udo Vetter Abmahnung: Ende der Abmahnungen durch Udo Vetter: law blog ist keine Marke

LBR-Blog | 4. Februar 2010 — Wie der von dem Kollegen Udo Vetter betriebene lawblog in vorauseilendem Gehorsam am 02.02.2010 selbst mitteilt, ist die Marke …

Abmahnanwalt mahnt Abmahnanwalt ab

LBR-Blog | 7. Oktober 2010 — Vor einigen Wochen hatten wir auf einen Beitrag eines Kollegen hingewiesen, der das Geschäft mit den Abmahnungen auf der “gut…

Udo Vetter mahnt Blogger ab

LBR-Blog | 27. Mai 2008 — Zugegeben: Die Überschrift ist reißerisch. Dennoch kann man sich als Beobachter des lawblog.de ein bisschen Schadenfreude nicht…

Kurzmeldung: Abmahnung Rechtsanwälte Fasbender, Buch und Kollegen für Fa. Thane Deutschland wegen Bildrechtsverletzung auf eBay

legal webhosting | 10. Mai 2012 — Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Fasbender, Buch und Kollegen im Auftrag der Thane Deutschland vor. Es wird die unbefugte Ve…

LBR ungeschickt

BERLIN BLAWG | 4. September 2008 — Dieser Beitrag ist ein Querkommentar zum LBR-Blog und richtet sich in erster Linie an “Eingeweihte”. Ihr Beitrag über unseren Beit…

Rechtsanwalt sucht Abmahnungen für "Forschungsprojekt" und prangert Abmahnende an

Internet-Law | 16. Februar 2009 — Dem Blog des Kollegen Feil lässt sich entnehmen, dass er Abmahnschreiben für ein "Forschungsprojekt" sammelt und darum bittet, ihm…