Abmahnsport als Königsdisziplin
Die Abmahnung des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen das Saftblog war weit weniger erfolgreich, als es sich der Verband wohl
gewünscht hätte. Offensichtlich hat der DOSB eingesehen, dass die Verwendung der Begriffe “Olympiade” und “olympisch” in einem
sachlichen Bericht auch auf einer kommerziellen Internetseite das Olympiaschutzgesetz nicht verletzt. Im Saftlblog heißt es
jedenfalls, dass sich der DOSB hieran nicht mehr stößt.
Die ungenehmigte Abbildung der olympischen Ringe war nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung, das war klar. Ich nehme an, die
jetzt unterzeichnete Unterlassungserklärung bezieht sich hierauf. Die Anwaltsrechnung soll sich um 90 % verringert haben. Ein schöner
Erfolg für die Kelterei Walther und ihren Anwalt. Eine Blamage für den DOSB, aber das hat man von juristischer Kraftmeierei.
Erneut kein gutes Licht auf den DOSB wirft allerdings die Bedingung, dass Walthers eine Stellungnahme zu der Sache veröffentlichen.
Der “Textvorschlag” des DOSB zeigt jedenfalls das Bestreben, sich PR-mäßig reinzuwaschen. Bemerkenswert finde ich den wiederholten
Hinweis, dass die Anwälte des DOSB eine Einzelfallanalyse erst vornehmen, wenn sie a) die Abmahnung geschickt und b) sich der
Abgemahnte bei ihnen gemeldet hat. An sich ist so ein Verhalten ein gewichtiges Indiz für Massenabmahnungen. Die sind unzulässig.
Aber lassen wir das…
… jedoch könnte vielleicht noch jemand schnell dem DOSB erklären, dass er keine “Marke” besitzt. Vielleicht hat er…
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