Abmahnkosten (auch) für den Patentanwalt?!

Mit der Frage, ob im Fall einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung der Verletzer zusätzlich zu den Kosten des Rechtsanwalts auf Anspruchgläubigerseite auch die Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts zu erstatten hat, war das OLG Nürnberg befasst. Die Frage ist in der Praxis vor allem deshalb relevant, weil umstritten ist, ob es hierbei (auch) darauf ankommt, ob die Einschaltung des Patentanwalts überhaupt notwendig war.

Wie das Gericht zunächst richtig feststellt, scheidet eine direkte Anwendung von § 140 Abs. 3 MarkenG aus, da in § 140 Abs. 1 MarkenG eine Kennzeichenstreitsache im Sinne von § 140 Abs. 3 MarkenG definiert wird als eine Klage, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird. Eine Klage liegt im Fall eines außergerichtlichen Abmahnverfahrens aber nicht vor.

Nach Ansicht der fränkischen Richter ist § 140 Abs. 3 MarkenG jedoch analog anzuwenden, so dass die Frage, ob die Mitwirkung des Patentanwalts notwendig war, nicht weiter zu prüfen ist (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 15.03.2011 - 3 U 1644/10):

"... Für eine analoge Anwendung hat sich die Mehrheit der Oberlandesgerichte sowie nahezu vollständig die Kommen-tarliteratur ausgesprochen (vgl. Senat 3 U 825/10, 3 U 951/10; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 140 Rdnr. 61; Fezer, Markenrecht, 4. Auflage, § 140 Rdnr. 15; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Auflage, § 140 Rdnr. 36).

Gegen eine analoge Anwendung sprechen sich das OLG Düsseldorf (MittdtschPatAnw 2008, 561) und das OLG Frankfurt (GRUR-RR 2010, 127) aus.

Der Senat ist der Ansicht, dass unter Heranziehung des Grundsatzes des argumentum a fortiori eine Erforderlich-keitsprüfung unterbleiben kann. Denn für den Zeitraum ab Einreichung der Klage kann die Notwendigkeitsprüfung für die zusätzliche Beauftragung eines Patentanwalts entfallen. Dann kann diese aber erst recht für den Zeitraum vor oder außerhalb der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens unterbleiben. Denn mehr denn je gilt, dass es im Interesse der Parteien und auch der Gerichte sinnvoll und vom Gesetzgeber jedenfalls erwünscht ist, Streitigkeiten möglichst außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu regeln. Wenn aber eine Erforderlichkeitsprüfung unterbleibt, obwohl die Mitwirkung des Patentanwalts sogar während der tatkräftigen Unterstützung durch ein Gericht stattfindet, dann muss dies erst recht gelten, wenn diese Unterstützung im außer-gerichtlichen Bereich fehlt. Dabei darf jedoch keine Besserstellung des…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 23. März 2011 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Zur Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Patentanwaltskosten bei einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 6. Juli 2011 — BGH Urteil vom 24.02.2011 I ZR 181/09 Kosten des Patentanwalts II BGB §§ 677, 683 Satz 1, § 670; MarkenG § 14 Abs. 6 Satz 1 Leitsa…

Die Mitwirkung des Patentanwalts

Internet-Law | 6. Juli 2011 — In markenrechtlichen Streitigkeiten gestattet das Gesetz eine wundersame Gebührenvermehrung. Wenn ein Patentanwalt mitwirkt, da…

Doppelt gemoppelt hält besser? Der BGH zur Kostentragungspflicht bei gleichzeitiger Abmahnung durch Anwalt und Patentanwalt

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 26. Juli 2011 — Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24.02.2011, Az. I ZR 181/09) hat entschieden, dass der rechtmäßig Abgemahnte nur dann die Kos…

OLG Frankfurt: Keine Erstattung von Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung mangels Erforderlichkeit der Hinzuziehung …

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 25. Januar 2010 — Das OLG Frankfurt (Urteil vom 12.11.2009, Az.:6 U 130/09) hat jüngst entschieden, dass bei einer markenrechtlichen Abmahnung ei…

OLG Frankfurt a.M.: Kosten für Patentanwalt bei Klage auf Kostenerstattung wegen markenrechtlicher Abmahnung sind immer erstattung…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. April 2012 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.02.2012, Az. 6 W 25/12 § 140 Abs. 1 MarkenG, § 140 Abs. 3 MarkenG Das OLG Frankf…

OLG Frankfurt a.M.: Erstattung vorgerichtlicher Patentanwaltskosten

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 27. Januar 2010 — Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt a. M. vom 12. November 2009 (Az. 6 U 130/09) besteht bei einer markenre…

BGH: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Patentanwaltskosten im Abmahnverfahren – hier verneint

wekwerth.de | 5. August 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 24.02.2011 (I ZR 181/09) entschieden, dass sich die Frage der Erstattungsf…

Vorgerichtliche Kosten Patentanwalt: Markenverletzungsstreit – zusätzliche Hinzuziehung eines Patentanwalts rechtsmissbräuchlich

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. Dezember 2007 — In Markenverletzungsstreitigkeiten wird oftmals von Rechtsanwälten praktiziert, dass zusätzlich zum Rechtsanwalt ein Patentanwalt …

BGH, I ZR 181/09 – Kosten des Patentanwalts II

ipweblog.de | 3. August 2011 — BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 – I ZR 181/09 – Kosten des Patentanwalts II Amtlicher Leitsatz: Hat neben einem Rechtsanwa…

Der Nutzen des mitwirkenden Patentanwalts in Markenverletzungsfällen

servicemarks | 6. März 2008 — Seit langem ist es gängige Praxis vieler Rechtsanwälte, bei Abmahnungen Patentanwälte hinzuzuziehen, deren vermeintliche oder tats…