Abmahnkanzleien gehen immer noch von der Anwendbarkeit der Halzband-Entscheidung auf Filesharingfälle aus

Auch mehrere Monate nach der BGH-Entscheidung "Sommer meines Lebens" gehen die Kanzleien Rasch (aktuell: "Grosse Freiheit" der Künstlergruppe Unheilig) und Meier (aktuell: "Hold On" der Interpreten Darius & Finlay) in ihren Abmahnschreiben noch davon aus, dass die BGH-Entscheidung "Halzband" bei Filesharing anwendbar sei. Dabei hat der BGH doch bei "Sommer meines Lebens" entschieden: "Der IP-Adresse kommt keine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifikationsfunktion zu. [...] Damit fehlt die Grundlage dafür, den Inhaber eines WLAN-Anschlusses im Wege einer unwiderleglichen Vermutung so zu behandeln, als habe er selbst gehandelt (vgl. BGHZ 180, 134 Tz. 16 - Halzband). Es ginge deshalb zu weit, die nicht ausreichende Sicherung eines WLAN-Anschlusses mit der unsorgfältigen Verwahrung der Zugangsdaten für ein eBay-Konto gleichzusetzen." Und was schreibt Rasch? "Der Unterlassungsanspruch besteht im Übrigen unabhängig davon, ob Sie die Rechtsverletzungen selbst begangen haben. Als Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, sind Sie schließlich nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung - bzw. entsprechend der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06 [AnmdRed: Das ist die Halzband-Entscheidung]) unter Umständen gar wegen der Verletzung bestehender Sicherheitspflichten - für die eingetretenen Rechtsverletzungen verantwortlich, auch wenn Sie Filesharing-Programme nicht selbst genutzt haben sollten." bzw. Meier? "Unabhängig von der Frage, ob Sie selbst oder ein Dritter gehandelt haben, haben Sie sich nach den Grundsätzen der so genannten "Halzband"-Entscheidung des BGH [...] so behandeln zu lassen, als ob Sie selbst gehandelt hätten." Dass man diese Rechtsauffassung - zumal im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen - durchaus vertreten kann, ist bekannt. Das jedoch mit dem Hinweis auf die Halzband-Entscheidung zu tun, halte ich für nicht korrekt. Seltsam finde ich auch, d…

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Themen: Ebay , Abmahnung , Tauschbörsen , Filesharing , Wlan , P2p , Peer TO Peer

Erschienen 8. Oktober 2010 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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