Abmahngefahr: Rücksendekosten in Widerrufsbelehrung ohne Vereinbarung

Eine neue Abmahnwelle bahnt sich an. Es geht um die in der Widerrufsbelehrung zu findende Formulierung “Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei”. Diese Klausel wird von einem großen Teil der eBay- und weiteren Onlinehändler verwendet, da sie auch in dem gesetzlichen Muster für eine Widerrufsbelehrung aufgeführt ist. Häufig wird übersehen, dass die Aufnahme dieser Klausel in die B…

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Themen: Ebay , Abmahnung , Onlinehandel , Muster , Widerrufsbelehrung , Agb , Widerruf , Vereinbarung , Vertrag , Klausel , Abmahngefahr , Rücksendekosten , Vertraglich
Rechtsgebiet: Fernabsatzrecht

Erschienen 25. April 2009 auf http://damm-legal.de.

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