Abmahnfalle Wikipedia

Über einen Fall einer durchaus bizarren urheberrechtlichen Abmahnung berichtet Netzaktivist Alvar Freude. Er hat eine Abmahnung von einer Fotografin erhalten, die ihre Fotos unter der Creative-Commons Lizenz selbst bei Wikipedia einstellt und die Fotos dort auch in Wikipedia-Artikel einbindet. Der angebliche Verstoß beruht auf dem sog. Webblaster, den Alvar Freude betreibt. Der Webblaster ist eine Art alternativer Browser, der Webseiten originalgetreu darstellt, mit dem einzigen Unterschied, dass viele Begriffe im Text automatisiert mit Links unterlegt werden. Wem das zu abstrakt ist, der sollte eine der abgemahnten Darstellungen im Webblaster mit dem entsprechenden Wikipedia-Artikel vergleichen. Was sich die Fotografin hier versucht zu nutze zu machen, ist der Umstand, dass ihre Fotos unmittelbar im Wikipedia-Artikel keinen Urhebervermerk tragen und damit die Darstellung über den Webblaster ebenfalls…

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Themen: Wikipedia
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 8. April 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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