Abmahnfalle Ebay – Verkauf von Nicht-EU-CDs
am 29.11.2005 von http://www.law-blog.de/
Ebay ist eine tolle Sache für viele Gelegenheiten: das Ausmisten des Dachbodens, den Verkauf ungewollter Geschenke oder einfach dafür, sich einen Euro dazuzuverdienen. Wenn man nicht aufpasst, kann man sich durchaus auch Ärger oder Abmahnungen einfangen, aber die klassischen Fallgestaltungen sind ja inzwischen in der Community bekannt und Fehler werden meist vermieden. Für den Laien schwer vorauszuahnen dürfte aber nach wie vor die Problematik in folgender Situation sein:
Man hat im Urlaub in Taiwan (das ist nur ein Beispiel, jedenfalls außerhalb der EU oder des EWR) Musik-CDs gekauft. Keine Raubkopien, sondern ganz legale Vervielfältigungsstücke im Laden. Vielleicht gefallen die CDs dann nicht, oder man hatte sie doch schon: wie auch immer, man möchte sie gern weiter verkaufen. Die CDs werden also auf der deutschen Ebay-Seite eingestellt.
Statt Geboten kommt aber Post vom Anwalt. Der macht im Auftrag der Musikindustrie geltend, man dürfe die CDs so nicht in Deutschland verkaufen. Und er hat Recht damit. Warum?
Grundsätzlich obliegt es nach dem Urheberrecht allein dem Rechteinhaber darüber zu bestimmen, ob und zu welchen Bedingungen ein Vervielfältigungsstück eines urheberrechtlich geschützten Werkes, wie dies eine CD ist, in den Verkehr gebracht wird. Kann der Rechteinhaber aber auch den Weiterverkauf des Werkes kontollieren? Kann also die Musikindustrie verhindern, dass man eine CD zum Second-Hand-Shop bringt? Kann ein Verlag dagegen angehen, dass ein Buch antiquarisch verkauft wird?
Wie immer in solchen Fällen ist die Antwort ein klares Jein.
Irgendwann muss es an sich ein Ende haben mit der Kontrolle des Rechteinhabers, seine Rechte müssen „erschöpft“ sein. Das sagt dann auch …
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