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Abmahnen zugunsten des Kinderhilfswerk

am 19.01.2007 von Das interessiert doch wieder keine Sau...

Gestern forderte ich im eigenen Namen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (mit Kostennote) nachdem mein früheres, kostenfreies Begehren doch endlich mit Mails in Ruhe gelassen zu werden, scheiterte. Kaum ist das Fax auf der Gegenseite angekommen, meldet sich der Abgemahnte auch schon per Fax und eMail und gibt an, dass es sich um einen Buchstabendreher gehandelt hat. Naja, könnte sein. Könnte sich aber auch genauso so gut um eine Ausrede handeln.
Mein Angebot an …

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2 - 1,5 = 1?

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RA Michael Stübing

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