Ablehnungsgesuch

Aus der Begründung eines Ablehnungsgesuchs in einer Bußgeldsache:

In dem Hauptverhandlungstermin am 22. Januar 2008 hat der Verteidiger nach den Angaben des Betroffenen zu seiner Person um das Wort gebeten, um einen unaufschiebbaren Antrag zu stellen, und dazu auch Gelegenheit erhalten.

Der Verteidiger hat daraufhin das Original seiner Antragsschrift auf den Richtertisch gelegt und begonnen, den Antrag von der ihm verbliebenen Abschrift vorzulesen. Weiter als bis zum ersten Absatz ist er aber nicht gekommen, weil der abgelehnte Richter dem Verteidiger das Wort entzog und sogleich ankündigte, die Hauptverhandlung auszusetzen, was dann auch sofort geschah.

Sodann bot der abgelehnte Richter dem Verteidiger in Anwesenheit des Betroffenen, der Protokollführerin und der Öffentlichkeit eine Wette an:

“Wollen wir wetten, daß wir uns hier wiedersehen?”

fragte er den Verteidiger (sinngemäß, aber fast genau so). Der Verteidiger hat das Wettangebot selbstverständlich nicht angenommen.

Der abgelehnte Richter war sich also sicher, daß das Ablehnungsgesuch abgelehnt werden wird, ohne es überhaupt zu kennen und ohne sich mit den Ablehnungsgründen auseinander gesetzt zu haben. Statt dessen freute er sich darüber, die Hauptverhandlung schnell wieder schließen zu können, um damit eine Verzögerung, die in den vorangegangenen Terminen entstanden war, wieder aufholen zu können. Er hat sich geweigert, das Anliegen des Betroffenen überhaupt zur Kenntnis und diesen ernst zu nehmen.

Auch in dem Ablehnungsverfahren nimmt er keine Stellung zu den umfangreichen Gründen für die Besorgnis seiner Befangenheit – jedenfalls für den Betroffenen und die Verteidigung nicht erkennbar.

Der Betroffene muß dieses Ver…

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Erschienen 2. Februar 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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